Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Königlich-Baicrisches 
120— 
Regierungsblatt. 
— —— 
  
LXV. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 14. November i18t0. 
  
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Die Einfährung einer neuen Briefperko-Tare 
für das Inland betreffend.) 
Wir Maximilran Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben in Erwägung, daß es den 
Buuef= Posttaxen, welche bioher in den ältern 
und neu erworbenen Provinzen Unseres Ks- 
nigreicheg besiehen, an Einheit und Ueber- 
einstimmung mangelt — in Erwägung, daß 
diese, Merschiedenheit nicht nur nachtheilig 
euf gute Ordnung und das Rechnungswesen. 
einwirkt, sondern auch Unseren Unterthauen 
mm Theil lästig fällt; — auf einen Uns 
usiändlich erstafteten Vortrag beschlossen, 
dieses Gebrechen zu heben, Unsere sämt- 
liche Unterthanen in gleich vortheilhaften Ge- 
muß der Post= Anstalt als dem Bande aller 
Geschäfte und Unterhandlungen zu sezen, 
und zu dem Ende eine auf Billigkeit ge- 
gründcte systematische allgemeine Brief-Post= 
tare mit Räcksiche auf den innern Verkehr 
anzuordnen, wie folge: 
C. r. Mit dem ersten Dezember dieses 
Jahrs angefangen wird für das Königreich 
eime auf gleiche Normen begründete Brief= 
Taxre in Vollzug gesezt werden. 
&. 2. Die Briestare wird nach der- 
Entfernung in geographische Meilen nach 
der geraden Distanz erhoben, daß auf 6 Mei- 
len als den ersten Tar-Rajon oder Umkreis 
3 kr., fofort der zweite mit 4 kr., der dritte 
mie 60 kr. vom einfachen das halbe Lorh bai- 
erischen Gewiches nicht übersteigenden Brief 
entrichtet, und so nach Maßgabe der Enefer- 
nung von 6 zu 6 Meilen 2 kr. mehr, nach 
Ausweis des anliegenden General-Tarifs, 
nach welchem die vor jedem Post= Bureau- 
Effeutlich ausgehängten Lokal-Tarise entwor- 
sen worden sind, erhoben werden sollen. 
Die Tare wird einzig nach dem Gewichte 
zufolge der vorliegenden Progressions -Ta- 
belle bestimm, ehne Rücksiche ob eine Auf- 
gabe mehrere Einschlüsse in sich enthälr. 
§. 3. Die Tare für die schwereren mehr 
als einfachen Briefe steigt von ein halb zu 
ein halb Loth nach Ausweis der Progres- 
sions-Tabelle; die über 8 Loth schweren Auf- 
gaben werden nur jedem weitern vo llen Loth 
un die Hälfte des Porto des einfachen 
Briefs mehr taxirt. - 
(82)
	        
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