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Koͤniglich-Baterisches
1290
Regierungsblatt.
LXIX. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 28. November 1810.
Allgemeine Verorduungen.
(Die Erekutions-Befugnisse der allgemeinen und
besondern Stiftungo-Administrationen des
Kdnigreiches in der Perzeption der Stif-
tung-Renten betreffend.)
Wir Maximiltan Joseyph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
DOogteich die allgemeinen und besondern
Sutungs-Administrationen des Königrei-
ches theils durch die zum Vollzuge des orga-
nischen Ediktes über die General-Administra-
tion des Seftungs-Vermögens vom 1. Ok-
tober 1807 erlassene Instruktion, theils durch
das organische Reskript über die provifori-
sche Uebertragung der Gerichtsbarkeit auf
die Landgerichte vom 7. Jänner 1808 zur
beschränkten Anwendung der erekutiven
Zwangs-Mittel in der Perzeption der Seif-
tungs-Renten ermächtiget wurden: so sind
doch Beschwerden theils wegen Ausdehnung
der administrativen Erekutions= Befugnisse
über die privatrechtlichen Verhältnisse ,
theils wegen verzögerter und verweigerter rich-
terlicher Hilse, und wegen gehemmter Renrem
erzeption, bei den beiden einschlgigen
Staats-Ministerien eingereicht worden.
Eine genaue Wücdigung der vorgebrach-
ten Beschwerden, und der eingeholten Ver-
antwortungen hatte die Ueberzeugung gewährr,
daß diese Kollisionen zwischen den Justiz und
administrativen Stellen theils aus einer will-
kührlichen Beschränkung der administrativen
Befugnisse von einer Seite, und aus einer
willkührlichen Ausdehnung der Erekutions=
Befugnisse von der andern Seite, und in Folge
berselben aus einer willkührlichen Ueberschrei-
tung der Kompetenz-Verhälmisse, rheils aus
übermassigen Foderungen von Exekutions=
Gebühren entstanden fünd.
Wir haben daher auf den Autrag der ein-
schlägigen Staats-Ministerien den Eneschluß
gefaße, nicht nur die Erekutions= Befngnisse
der Stiftungs-Administrationen in der Per-
zeption der Stifeungs-Renten, und dadurch
die Kompetenz-Verhlenisse der Justiz, und
der erwähnten Administrativ-Beherden in
diesem, für den öffentlichen Dienst, und für
die rechtzeitige Befriedigung der Erigenz der
Seiftungs= Jwecke gleich wichtigen Gegen-
stande näher zu bezeichnen, und zur Unter-
drückung aller Kollisionen gefezlich festzustel-
len, sondern auch zur Beseitigung aller über-
mässgen Foderungen von Seite der zur
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