Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1349 
getroffen worden sind, sind genau zu er- 
fuͤllen, indem sich die gegenwärtige Ver- 
ordnung auf diese nicht mehr bezieht. 
Diese Verordnung wird zur Wissenschaft 
und Nachachtung hiedurch oͤffentlich bekannt 
gemacht. 
Muͤnchen den 30. November 1810. 
Marx Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kbniglichen allerhdchsien Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die künftig bestehenden höhern Lehranstalten in 
Innobruck betreffend.) 
Wir Maximtilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben Uns auf den Vortrag Unsers 
geheimen Ministeriums des Innern, nach 
reislicher Erwägung aller Unstände und Ver- 
hälenisse, bewogen gefunden, die bisher zu 
Innsbruck bestandene Universttär, welche mit 
den seit Abtretung des italiänischen Tirols 
ihr noch verbleibenden Fonds und Renten 
nicht mehr fortbestehen kann, aufzulösen, und 
derselben ein wohleingerichtetes, den vorhan- 
denen Mitteln sowohl, als den Bedürfnissen 
des neu konstituirten Innkreises mehr ange- 
messenes Lyceum mit einer vollständigen phi- 
losophischen und provisorisch mit einer theolo- 
gischen Sekrion, nebst dem daselbst verbleiben- 
den Gymnastum, zu substituiren. 
Wir weisen zugleich für diese bleibenden 
Lehranstalten so viel aus den Fonds und Ren- 
ten der aufgelösten Universität an, als zur 
  
1350 
vollständigen Deckung ihrer Perf enal und. 
Real-Erigenz erfoderlich seyn wird. Sollte 
nach Abzug der zur Zeit noch darauf liegen- 
den Pensionen, Quiescenz-Gehälter, Ali- 
mentationen, und nach Berichtigung der dem 
Religions-Fonde darauf zustehenden Foderun= 
gen ein Ueberschuß sich ergeben, so werdem 
Wir den Bedacht nehmen lassen, damir dar- 
aus vorzüglich die noch unfundirten Elemen= 
tar Bolksschulen im Innkreise eine Unterstü- 
zung erhalten, auch eine Anzahl akademi- 
scher Stipendien für die im Innkreife gebor- 
nen, und zum Besuche der inländischen Uni- 
versitäten einer Unterstüzung vorzüglich wür- 
digen und bedürfrigen Jünglingen kreire 
werden. 
Damit die Lyceal-Seudien sogleich mis 
Anfang des neuen Schuljahres ordentlich be- 
giunen, und gleichförmig nach den Normen 
der übrigen Lyeeen Unsers Königreiches forr- 
gesezt werden können, ernennen Wir provisorisch. 
1) Zum Lyceums-Direktor den Bibliother 
kar und Professor der Kirchen-Geschichee 
und des Kirchen-Rechts, Dobtor Johann 
Bertholdi, mie seinem bieherigen Ge- 
halte, und den gewöhnlichen Funktions= 
Emolumenten, als Lyceal-Direktor; 
a3) Dem Professor Spechtenhauser 
übertragen Wir das Cehrfach der theolo- 
gifchen Moral nebst Homiletik und Pa- 
storal. 
3) Dem Professor Craffonara die Dog- 
matik. 
4) Dem Professor Feilmoser die Erc- 
gese und orientalischen Sprachen; 
(or?)
	        
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