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getroffen worden sind, sind genau zu er-
fuͤllen, indem sich die gegenwärtige Ver-
ordnung auf diese nicht mehr bezieht.
Diese Verordnung wird zur Wissenschaft
und Nachachtung hiedurch oͤffentlich bekannt
gemacht.
Muͤnchen den 30. November 1810.
Marx Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhdchsien Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die künftig bestehenden höhern Lehranstalten in
Innobruck betreffend.)
Wir Maximtilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben Uns auf den Vortrag Unsers
geheimen Ministeriums des Innern, nach
reislicher Erwägung aller Unstände und Ver-
hälenisse, bewogen gefunden, die bisher zu
Innsbruck bestandene Universttär, welche mit
den seit Abtretung des italiänischen Tirols
ihr noch verbleibenden Fonds und Renten
nicht mehr fortbestehen kann, aufzulösen, und
derselben ein wohleingerichtetes, den vorhan-
denen Mitteln sowohl, als den Bedürfnissen
des neu konstituirten Innkreises mehr ange-
messenes Lyceum mit einer vollständigen phi-
losophischen und provisorisch mit einer theolo-
gischen Sekrion, nebst dem daselbst verbleiben-
den Gymnastum, zu substituiren.
Wir weisen zugleich für diese bleibenden
Lehranstalten so viel aus den Fonds und Ren-
ten der aufgelösten Universität an, als zur
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vollständigen Deckung ihrer Perf enal und.
Real-Erigenz erfoderlich seyn wird. Sollte
nach Abzug der zur Zeit noch darauf liegen-
den Pensionen, Quiescenz-Gehälter, Ali-
mentationen, und nach Berichtigung der dem
Religions-Fonde darauf zustehenden Foderun=
gen ein Ueberschuß sich ergeben, so werdem
Wir den Bedacht nehmen lassen, damir dar-
aus vorzüglich die noch unfundirten Elemen=
tar Bolksschulen im Innkreise eine Unterstü-
zung erhalten, auch eine Anzahl akademi-
scher Stipendien für die im Innkreife gebor-
nen, und zum Besuche der inländischen Uni-
versitäten einer Unterstüzung vorzüglich wür-
digen und bedürfrigen Jünglingen kreire
werden.
Damit die Lyceal-Seudien sogleich mis
Anfang des neuen Schuljahres ordentlich be-
giunen, und gleichförmig nach den Normen
der übrigen Lyeeen Unsers Königreiches forr-
gesezt werden können, ernennen Wir provisorisch.
1) Zum Lyceums-Direktor den Bibliother
kar und Professor der Kirchen-Geschichee
und des Kirchen-Rechts, Dobtor Johann
Bertholdi, mie seinem bieherigen Ge-
halte, und den gewöhnlichen Funktions=
Emolumenten, als Lyceal-Direktor;
a3) Dem Professor Spechtenhauser
übertragen Wir das Cehrfach der theolo-
gifchen Moral nebst Homiletik und Pa-
storal.
3) Dem Professor Craffonara die Dog-
matik.
4) Dem Professor Feilmoser die Erc-
gese und orientalischen Sprachen;
(or?)