Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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(Die deutliche Bezeichnung des Monats in den 
Schriften der Parteien betreffend.) 
Man hat aus den zum Ober-Appellations- 
Gerichte des Königreichs gelangenden Akten, 
Berichten, und andern Eingaben mehrféleig 
wahrgenommen, daß nicht nur Anwälte und 
Parteien in ihren Schriften, sondern sogar 
die Gerichte selbst, in den gerichrlichen Ver- 
handlungen, Protokollen, Bescheiden, Er- 
kennenissen und Berichten den Monat, an- 
statt ihn mit Buchstaben ganz auszuschreiben, 
bloß mit Zifen andeuten, welche in Gestalt 
eines Rechnungsbruchs unter den Monatstag 
gesezt werden. Da aber diese Art der Da- 
tirung nicht nur große Unbequemlichkeit mit 
sich führt, sondern auch die Rechte und Si- 
cherheit der Parteien gefährdet, indem sie 
nicht selten das Datum der gerichtlichen Hand- 
lung zweifelhaft macht, und selbst deren 
Glaubwürdigkeit schwächt, wo nicht ganz auf- 
hebr, so ergeht hiemir an alle Gerichte des 
Königreichs sowohl zweiter als erster Instanz, 
dann auch an die Advokaten, Prokuratoren, 
und rechtsuchenden Parteien die Weisung, 
künftig bei sonst unausbleiblich zu verhängender 
Ahndung in allen amtlichen Aufsäzen ohne 
Ausnahme, sie seyen Koncepte, oder förmliche 
Ausfertigungen, und soviel die Anwälte und 
Parteien betrifft, in ihren bei Gerichte zu 
übergebenden Schriften, die Monate mit 
Buchstaben ganz auszuschreiben, deren Be- 
zeichnung durch Zifern hingegen gänzlich zu 
unterlassen. Den königlichen Appellations= 
Gerichten, so wie den übrigen Gerichten zweis 
— 
1354 
ter Instanz wird hiebei besonders zur Pflicht 
gemachr, darüber strenge zu halten, daß ge- 
genwärtige Verfügung von Seite der Unter- 
gerichte aufs genaueste befolgt werde. 
München den 7. Dezember 1810. 
Königliches Ober = Appellations, 
Gericht des Königreichs Baiern. 
Graf von La Rosee. 
Frankl. 
  
(Die in dem georgianischen Seminar zu Lands= 
hut zurückbleibenden und aufgenommenen 
Alumnen für das Jahr 1981 betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die unterm heutigen Dato von Seiner Maje- 
stät dem König bestätigten und an die Direk- 
tion des georgianischen Seminars zu Lands- 
hur erlassene Nominations-Listen der für das 
Jahr 1872 im georgianischen Seminar zu- 
rückbleibenden, und der in dasselbe aufgenom- 
menen Alumnen wird hiemit öffentlich bekannt 
gemacht. 
Muͤnchen den 3. Dezember 1810. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretaͤr 
F. Kobell.
	        
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