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schen Gebiete Unsers Koͤnigreiches in die vier
General- Dekanate Baireuth, Ansbach, Re-
gensburg und Muͤnchen, nunmehr auch die
Anordunung der protestantischen Spezial; oder
Distrikts-Dekanate folgen zu tassen, um
dem Geschäfts Kreise Unsers protestan-
tischen Geueral Konsistoriums durch vollen-
dete Einrichtung der untergeordneten Organe
seine vollständige Organisation zu geben, ha-
ben Wir Uns bewogen gefunden, der Uns
vorgelegten Eintheilung der protestantischen
Distrikts-Dekanate, so wle der in Antrag
gebrachten Ernennung der Distrikts-Dekane,
(usere Bestätigung zu ertheilen.
Indem Wir diese in der folgenden
tabellarischen Uebersicht enthaltene Dekanats-
Organisation durch das Regierungsblate
zur allgemeinen Kenntniß bringen, fügen
Wir noch folgende Bestimmungen hinzu:
1) Da die Eineheilung der Dekanaks-Di-
strikte mit der Eintheilung der Landge-
richts Bezirke in wesentlichen Beziehun:
gen steht, so kann auch die gegenwärtige
Dekanats-Organisation nur in so weit
unverändert bleiben, als die künftige Rek-
tifikation der Landgerichts= Eintheilung
nicht Aenderungen norhwendig macht;
#) die Distrikte der bisher bestandenen De-
kanate, Superintendenturen, und Inspek-
tionen in den protestantischen Gebiethen
des Königreiches sind durch diese neue
Anordnung aufgelöst, und die bisherigen
Dekane, Superintendenten und Inspek-
toren auf die in der gegenwärtigen Orga-
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nisation ihnen zugetheilten Dioͤcesan-Pfar-
reien anzuweisen;
3) die Dekane, Superintendenten oder
Inspektoren, welche in dieser neuen Orga-
nisation Pfarreien ihrer bisherigen Di-
strikte einem andern Dekanate zugetheilt
sinden, haben die einschlägigen Akten zu
der Registratur des Dekans, dem die
Pfarreien zugetheilt sind, abzugeben
rücksichtlich derjenigen Diöcesen, in de-
nen das Dekanat fuͤr jezt noch einem an-
dern Pfarrer, als dem am Dekanats-Size
befindlichen, zugetheilt bleibr, ist Bedacht
darauf zu nehmen, daß bei erster Gele-
genheit das Dekanat an den Dekanats-
Siz verlegt werde;
5) denjenigen der bisherigen Dekane und
Superintendenten, deren Distrikt durch
diese Organisation aufgelöst, und an die
benachbarten Dekanate vertheilt worden
ist, wird ihr bisheriger Charakrer und
Nang, jedoch ohne in ihren Amrs-Ver-
hälmissen zu dem Dekanat eine Ausnaht
me zu begründen, vorbehalten:
6) da zu Dekanats: Sizen meistens ein-
trdgliche Pfarreien, auf welche nur den
vorzüglichern Geistlichen Anfpruch einge-
räume wird, in der Absicht gewählt sind,
um mit denselben die zu Dekanen zu be-
fördernden Pfarrer zu belohnen, und die-
sen für die dekanatamtlichen Geschäfte
eine Remuneration zu ertheilen; so ist
Uns bei denjenigen zu Dekanats-Sizen
erwählren Pfarreien, die nicht wenigstens