Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Frachtstuͤcke ic. — Geheimer Rath, koͤnigl. 2c. 
Frachtstuͤcke und Pakete mit dem Postwagen 
zu vertenvende unrerliegen der geeigneten Tran- 
stro-Maut-Entrichtung. 400, 470. 
Fremde Kriegödienste. Allgemeine Ver- 
ordnung mit Festse zung des Präjndipzal-Termus 
zur Rückkehr in dao Vaterland für die in 
fremden Kriegediensien stehenden Unterthauen 
des ehemaligen Fürstenthums Regenoburg. 
745. 746. 
Fristen-Ein= und Abschreibung. 
hiefür. 083, 984. 
Fürsten, Grafen und ehemals unmit- 
telbare adeliche Gutsbesizer, der 
kbuiglichen Souverainität unter- 
worfene, bisher aber im Auelande domi- 
zilirende. Bestimmungen, unter welchen den- 
selben der Austritt aus dem Unterthans-Ver- 
bande gegen die Krone Baiern bewilligt wird. 
1341 — 123. 
Taxe 
G. 
Gant-Sachen. Tare von Schäzungen bei 
Ganten. 982. 
Man sehe auch: Konkurs-Prozesse. 
Geburt der Prinzen und Prinzessin-- 
nen des kdniglichen Hauses. Bestim- 
mungen über die hiebei vorzunehmenden Akten, 
gemäß des königl. Familien-Gesezes. 781— 283. 
Gehalts-Ertheilungen. Kompetenz des 
geheimen Ministeriums des Inmern hierin. 892. 
Geheimer Rath, kdniglicher. Regu- 
lirung der Kompetenz desselben in administrativ, 
polizeilich und finanziellen Gegenständen, mit 
Normen über die in Fallen der Rekurse zu beob- 
achtenden Fatalien von der ersten zur zweiten 
und von der zweiten zur dritten Instanz,. — 
dann in Bezug auf die weiters dabei zu beob- 
achtenden Fdrmlichkeiten. 612 — 646. 
— — Verufung desselben zur Versammlung, 
die zu den Feierlichkeiten bei dem Antrikte der 
Regentschaft statt findet. 70r 
Die für das verflossene Dienstesjahr ernann- 
ten königl. geheimen Räthe werden auch für 
das folgende neuerdings bestaͤtigt. 875. 
Nachtraͤgliche Ernennung effektiver Mitglie- 
der des koͤnigl. geheimen Raths. 1486. 
Geistlichkeit 2c. — Geldstrafen, Kriminal- 
Rekurse bei dem kbniglichen geheimen Ratbe 
entscht denc. 630, 640. 095, 6896. 713. 770, 
7T. 850. 901. 1240. 1341— 1343. 1361. 
1384, 1385. 1482, 1483. 
Geistlichkeit, deren Bestenerung. All- 
gemeine Verordnung, gemäß welcher für alle 
Pfarreien, welche keinen reinen Ertrag von 
602 Gulden abwerfen, und für alle Benefizien, 
die meht 4% Gulden ertragen, die treffenden 
Steuern für die Rustikal= und Dominikal- 
Renten aus den Rentamts-Kassen und die 
Kriegeperähuations= und Kommunal-Auflagen 
von den Gemeinden entrichter werden sollen. 
585 — 87. 
Geistliche Gerichtsbarkeit in dem ehe- 
maligen Fürstenthume Regeneburg. Aufhebung 
derselben, soweir sich dieselbe auf bürgerliche 
Handlungen bezieht, wie auch deo privilegirten 
Gerichtestandes geistlicher Personen, und Einfüh= 
rung der konigl. organischen Edikre über Kir- 
chensachen und die Gerichreverfassung. 707, 70o8. 
— — Kdrperschaften. Bestimmungen der 
Präsentations-Rechte derselben in Hinsicht der 
mit der Konstitution des Reichs eingetretenen 
Verhaͤltnisse. 1409, 1410. 
— — Professoren. Bestätigung der denselben 
in den bdusglichen Verordnungen zugesicherten 
Vortheile. 689, Cgo. — 
— — Verlassenschaften. Befehl an die 
Gericht#s-Behörden derjeuigen kdniglichen Ge- 
bietstheile, in welchen dav österreichische Recht 
wegen dieser Verlafsenschaften noch gilt, von 
dem Tode bepfründeter Geisilichen die einschlä- 
gige Stiftungs-Administration in Kenntniß zu 
sezen. 691. 
Man sehe auch uͤber die Rubrik Geistliche 
unter: Dekanare, Pfarrer, Religiosen. 
Geldbodenzinse, auf den verkauften ehema- 
ligen Kloster-Oekonomie-Gütern und Staats= 
waldungen haftende. Normen zur Abldsung 
derselben. 833 — 830. 
Gelderhebung, von königlichen Beamten für 
Kriegs= und Kommunal-Umlagen, ohne spe- 
zielle allerhöchste Bewilligung. Verbot derselben. 
67—ögr. 
Geldsendungen mit der Brlefpost. r203. 
Geldsirafen, Krimlnal-) deren Bezug bri 
deu Untergerichten der Mediatisirten. 073.
	        
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