Frachtstuͤcke ic. — Geheimer Rath, koͤnigl. 2c.
Frachtstuͤcke und Pakete mit dem Postwagen
zu vertenvende unrerliegen der geeigneten Tran-
stro-Maut-Entrichtung. 400, 470.
Fremde Kriegödienste. Allgemeine Ver-
ordnung mit Festse zung des Präjndipzal-Termus
zur Rückkehr in dao Vaterland für die in
fremden Kriegediensien stehenden Unterthauen
des ehemaligen Fürstenthums Regenoburg.
745. 746.
Fristen-Ein= und Abschreibung.
hiefür. 083, 984.
Fürsten, Grafen und ehemals unmit-
telbare adeliche Gutsbesizer, der
kbuiglichen Souverainität unter-
worfene, bisher aber im Auelande domi-
zilirende. Bestimmungen, unter welchen den-
selben der Austritt aus dem Unterthans-Ver-
bande gegen die Krone Baiern bewilligt wird.
1341 — 123.
Taxe
G.
Gant-Sachen. Tare von Schäzungen bei
Ganten. 982.
Man sehe auch: Konkurs-Prozesse.
Geburt der Prinzen und Prinzessin--
nen des kdniglichen Hauses. Bestim-
mungen über die hiebei vorzunehmenden Akten,
gemäß des königl. Familien-Gesezes. 781— 283.
Gehalts-Ertheilungen. Kompetenz des
geheimen Ministeriums des Inmern hierin. 892.
Geheimer Rath, kdniglicher. Regu-
lirung der Kompetenz desselben in administrativ,
polizeilich und finanziellen Gegenständen, mit
Normen über die in Fallen der Rekurse zu beob-
achtenden Fatalien von der ersten zur zweiten
und von der zweiten zur dritten Instanz,. —
dann in Bezug auf die weiters dabei zu beob-
achtenden Fdrmlichkeiten. 612 — 646.
— — Verufung desselben zur Versammlung,
die zu den Feierlichkeiten bei dem Antrikte der
Regentschaft statt findet. 70r
Die für das verflossene Dienstesjahr ernann-
ten königl. geheimen Räthe werden auch für
das folgende neuerdings bestaͤtigt. 875.
Nachtraͤgliche Ernennung effektiver Mitglie-
der des koͤnigl. geheimen Raths. 1486.
Geistlichkeit 2c. — Geldstrafen, Kriminal-
Rekurse bei dem kbniglichen geheimen Ratbe
entscht denc. 630, 640. 095, 6896. 713. 770,
7T. 850. 901. 1240. 1341— 1343. 1361.
1384, 1385. 1482, 1483.
Geistlichkeit, deren Bestenerung. All-
gemeine Verordnung, gemäß welcher für alle
Pfarreien, welche keinen reinen Ertrag von
602 Gulden abwerfen, und für alle Benefizien,
die meht 4% Gulden ertragen, die treffenden
Steuern für die Rustikal= und Dominikal-
Renten aus den Rentamts-Kassen und die
Kriegeperähuations= und Kommunal-Auflagen
von den Gemeinden entrichter werden sollen.
585 — 87.
Geistliche Gerichtsbarkeit in dem ehe-
maligen Fürstenthume Regeneburg. Aufhebung
derselben, soweir sich dieselbe auf bürgerliche
Handlungen bezieht, wie auch deo privilegirten
Gerichtestandes geistlicher Personen, und Einfüh=
rung der konigl. organischen Edikre über Kir-
chensachen und die Gerichreverfassung. 707, 70o8.
— — Kdrperschaften. Bestimmungen der
Präsentations-Rechte derselben in Hinsicht der
mit der Konstitution des Reichs eingetretenen
Verhaͤltnisse. 1409, 1410.
— — Professoren. Bestätigung der denselben
in den bdusglichen Verordnungen zugesicherten
Vortheile. 689, Cgo. —
— — Verlassenschaften. Befehl an die
Gericht#s-Behörden derjeuigen kdniglichen Ge-
bietstheile, in welchen dav österreichische Recht
wegen dieser Verlafsenschaften noch gilt, von
dem Tode bepfründeter Geisilichen die einschlä-
gige Stiftungs-Administration in Kenntniß zu
sezen. 691.
Man sehe auch uͤber die Rubrik Geistliche
unter: Dekanare, Pfarrer, Religiosen.
Geldbodenzinse, auf den verkauften ehema-
ligen Kloster-Oekonomie-Gütern und Staats=
waldungen haftende. Normen zur Abldsung
derselben. 833 — 830.
Gelderhebung, von königlichen Beamten für
Kriegs= und Kommunal-Umlagen, ohne spe-
zielle allerhöchste Bewilligung. Verbot derselben.
67—ögr.
Geldsendungen mit der Brlefpost. r203.
Geldsirafen, Krimlnal-) deren Bezug bri
deu Untergerichten der Mediatisirten. 073.