Landaͤrzte, u. Landaͤrzte Schulen. — Landger. Landgerichte, organisirte, und purifzirke.
L.
Landaäͤrzte, und Landärzte-Schulen.
Landgerichte, organisirte, und puri-
fi zirte. Grenzen-Ausscheidung der Landge-
richte Hemau und Kellheim im Regen-
Preise = Vertheilung an die Kandidaten der
Landärzte-Schulen, bei der in diesem Früh-
jahre statt gefundenen Semestral-Prüfung. 700.
Nominal-Lisie der in die Schule für Land-
adirzte aufgenommenen Kandidaten. 1307—1200.
Bestimmungen, nach welchen die Kandidaten
im Main-, Rezat-und Regenkreise ohne Aus-
nahme zur Frequentirung der Landärzte-
Schule in Bamberg angewiesen werden,
und der Anfang der Vorlesungen für das Win-
ter-Semester auf den 13. November eines
jeden Jahres festgesezt wird. rI33, 1133.
Allgemeine Verordnung zur Festsezung der
AUrt, wie die Kandidaten um ihre Aufnahme
in diese Schulen, und um Verleihung der Sti-
pendien sich zu benehmen und ihre Gesuche zu
verfassen haben. r100, 1107.
Landban-Inspektion en. Allgemeine Ver-
ordnung, gemäß welcher nach der von dem
Geschäftskreise der Landbau= Inspektionen ge-
trennten Aufsicht über die Kommunal-und
Stiftungs-dann Militär-Bauten, dieselben in
ihrer biéherigen Anzahl beschränkt, den Finanz-
Direktionen, und in oberster Aufsickt der
Steuer= und Domänen-Sektion umergeordner,
und über die Korrespondenz dieser Inspektionen
mit den kdniglichen Aemtern, — ihre Reisen, —
und den künftigen hiemit abgeänderten Ge-
schäftsgang bei denselben geeignete Bestim-
mungen festgesezt werden. 6% — 600.
Landgerichte, königliche. Kompetenz der
kbniglichen Landgerichte, zur Verhandlung der
in grbsseren Städten vorkommenden Kulturs-
Sachen. aog.
— — in wie ferne bei denselben Klagen und
Prozesse zwischen den Gemeinde-Gliedern und
ihren Familien angenommen werden dürfen. 443.
Algemeine Verordnung, die Abstimmun-
gen bei den Land= und ediar= Untergerichten
in Justiz-Gegenständen betrefsend. 490, 400.
Mittheilung von Auszügen aus den Krimi-
nal-Tabellen an die General-Kommissariate,
den Land= und Stadtgerichten vorgeschriebene.
521, 522. .
kreise. 170, 180.
Die vorhin zu dem Landgerichte Hilpoltstein
gehdrigen Orte Lohe, Dipenhausen und
die Graohdfe werden mit dem Landgerichte
Raitenbuch vereinigt. 194, 195.
Allerhochste Verordnung die Errichtung fUnf
neuer Landgerichte im Innkreise, nämlich zu
all, Steinach, Silz, Imst und
lurus betreffend, mit Besiimmungen rück-
sichtlich der Bestandtheile, Seelenzahl, Qua-
dratumfanges, Kriminal-Verfassung und des
Sizes dieser Landgerichte. a42 — 250.
Weitere allerhochste Verordnungen über die
neu organisirten, Landgerichte im Innkreise
mit Einverleibung jener des ehemaligen Eisack-
kreises, — Eintheilung derselben nach 3 Klas-
sen in dreissig Landgerichte; — Bestimmungen
Über das Landgerichts-Personal, dessen Be-
soldung, Nebenbezüge, dann über die Bestand-
theile, Seelenzahl, Size, Kriminalgerichte u.
s. w. 913 — 931.
Nomination des Personals fuͤr die organisirten
dreissig Landgerichte im Innkreise. 1003 — 1000.
Purifikation zwischen den Landgerichten Kam
und Koͤzting. 252.
Die bisher zu dem Landgerichte Krailsheim
ehbrigen Orte Gailroth und Leutswei-
"9„ r, werden dem Langerichte Feuchtwang
zugerheilt. 333, 334.
Die Landgerichte Wertingen, Türk-
heim, Gggingen und Ortobeuern
werden durch Zutheilungen verschiedener an
Seine kdnigliche Majestät von dem Herrn Für-
sten Fugger von Babenhausen mit der mitt-
lern und niedern Gerichtobarkeit überlassene
Besizungen vergrdssert. 368, 360.
Errichtung des neuen Landgerichtes
Babenhausen, mit Bestimmung der zu
dessen Gerichtsbezirke gehdrigen Fürstlich = Fug-
erischen Besizungen, des Flächeninhalts, der
Peoblkerung und des Sizes dieses Landgerichts.
369. 760.
Die Juseln Herren= und Frauen-Cbl-
emsee werden mit dem Landgerichte Tros-
burg vereinigt. 383, 384.