Landgerichte, organisirte ꝛt. — Landrecht, allgem. Landrichter ie. — Landwirthschaftl. Verein ic.
Landgerichte, organisirte, und purifi-
zir te. ZJutheilung der bisher zum Landgerichte
Reutti gehbrigen Gemeinden Pfafflar und
Grameié zum Landgerichte Inmst. 563.
Abtheilung der königl. Landgerichte
nach der allgemeinen Verordnung über die Ter-
rirorial-Eimheilung des Kdnigreichs in neun
Kreise. 800 — 816.
Organisation der zum Salzach = und Un-
ter-Donaukreise gehdrigen Landgerichte
aus den vormaligen Hsandelchen des Inn=
und Haucsruckviertels. r303 — 1408.
Landgerichte und Rentämter, deren un-
mittelbare Unterordnung unter die General-
Kreis= Kommissariate und Finanz-Direktion in
Bezug auf das Kriegsrechnungswesen. 1189.
Bestimmungen, nach welchen die monatliche
Einsendung der Tar= und Sportel-Gefille von
den kduiglichen Landgerichten an die königliche
Rentämter, besondero wegen dfterer Beilegung
von Ausgabs-Papieren statt baaren Geldes
geschehen soll. 76r, 762.
Landgerichts-Aerzte. Bestimmungen, in
wie ferne die Wittwen und Kinder derselben
nach der erlassenen dleßfallsigen Spezial-Norme
vom ag. Oktober 1893, oder der allgemeinen
Dienstes-Pragmatik vom 1. Jaͤnner 1805 pen-
sionirt werden sollen. Gr, 642.
— — Assessoren. Befugnmiß derselben bei Ab-
stimmungen in Justiz-Gegenständen. 400.
— — und Aktuare. Bestimmungen über die
Dienstes-Verhältnisse derselben zu den könlig-
lichen Landrichtern. Sieh: Landrichter.
Ernennungen und Versezungen derselben. 35.
45, 46. 62, 63. 202, 203. 2 56. 334.
374. 387 . 422. 450, 451. 466, 467. 597,
598. 65t. 851. 1217, 12183. 1405 — 1408.
1488.
Landkarten und Plane vom Kbntigreiche
Baiern, dessen Krelsen und einzelnen Gebiets-
theilen, in wie ferne die Herausgabe derselben
Privaten gestattet wird. Sg0.
Landmeister. Annahme von behrjungen und
von denselben anzufertigendes. Meisterstlck. sr4.
Landrecht, allgemeines und kbnigl. preus-
sisches Reskript vom 10. Mai 1805 üÜber das
Instanzen-Verhältniß# in Ehesachen. Bestim-
mungen über die Anwendung desselben im Re-
zarkreise. r379, 1370.
Landrichter in Dienstes-Verhältnifsen
zu den kandgerichts-Assessoren und
Aktuaren. Instruktion für die Landgerichte,
das Formelle der Geschäftsführung und die
wechselseitigen Verhältnisse des Lanorichters und
der Assessoren betreffend. sos — 5r3.I. Wir-
kungs-Kreis des Landrichrers, und zwar 4. von
dessen Pflichten in Bezug auf die bei dem Land-
gerichte vorkommenden Geschäften, nämlich
1) der Vertheilung derselben, der dem Land-
richter obliegenden Erbrechung des täglichen
Einlaufs und des Repartitions = Geschäfres.
506 — JSog. — 2) Von der Leitung der Ge-
chäfre und dem erforderlichen Erpediatur des
andrichters bei den an die Landgerichts-As-
sessoren und Akruare vertheilten Arbeiten, —
Vorschriften, wenn das Erpediatur nicht er-
theilt wird, und Geschäfte, die von den Assessoren
und Aktuaren vorzüglich zu beschleunigen sind.
o8, Joo0. 3) Von der Ausfertigung der
Endgeschiuches Beschlüsse und Schreiben mit
der Unterschrift des Landrichters. soo. — Fälle,
in welchen die Unterschrift der Assessoren und
Aktuare genuger. sog, Iro. B. Von den
Pflichten und Befugnissen der Landrichter in
Bezug auf das amtliche und Privatbetragen der
Assessoren und Aktuare, hinsichtlich der vorge-
schriebenen Amtsstunden, — des Betragens
der Assessoren gegen die bei dem Landgerichte
vorkommenden Parteien — der Manutenirung
der Aktuare und Assessoren gegen unbescheidenes
Betragen des Schreiber-Personals. §# — 512.
II. Von dem Wirkungskreise und Befugnissen
der Landgerichts-Assessoren. In welchem Falle
dleselbe als selbstständige richrerliche Person
anzusehen find. Sra. Deren Subordination un-
ter dem Landrichter und erforderlicher Aufeut-
halt am Size des Landgerichts, u. f. f. 512,
513.
Befugnisse des Landrichters und ersten Land-
gerichts- Assessors bei Abstimmungen in Justiz-
Gegenständen. 480, 400.
Verleihungen und Veränderungen der Land
richters-Stellen 335. 331. 374. 387. 423-
507. 650. 716. 760. 851. 1054# 1405 - 1408.
1483. 1488.
Landwirthschaftlicher Verein in Bai-
ern. Entwurf desselben. ros? — 1086.
Allerhöchste Bewilligung eines cigenen Sie-
gels für diesen Verein. 7330.