Post-Tare. — Peinzen und rinzessinnen rc.
Post-Taxe. Herabsezung der Taren für Ertra-
Posten. 848. 14357.
Allgemeine Verordnung zur Einführung einer
neuen Brief-Porto-Tare für das Inland
nach der Enrfernung in geographischen Meilen
und Berechnung des Gewichtes nur noch andern
Bestimmungen, rücksichtlich der Aufgabe der
Briefe auf den koniglichen Posten. 1301—1206.
Herabsezung der Pesiwagens-Tare für Pas-
saglers von 24 auf 22 kr. per Postmeile und
deren künftige Berechnung nach den hiezu eigeno.
gesezten Lokal-Melienzeigern. 008, 600. 1257,
1288.
Posiwagen, königlicher. Normen zur Be-
handlung des Gewichts und des Werths von
der zusammengepackren Bagage mehrerer Rei-
senden auf den kdniglichen Posiwägen. 303.
Zur Erleichterung der Versendungen mu dem
koniglichen Postwagen sollen von den baaren
Geld-VWVersendungen und der Bagage der Rei-
senden, alo Kossers, Felleisen, Mantelsäcken,
in so ferne sie keine mantbaren Gegensiände ent-
halten, keine, — von allen andern mit dem
Postwagen transitirenden Paqueten und Fracht-
stücken aber die Transito-Maut nach der anmit
vorgeschriebenem Tarif entrichtet werden. 409,
410.
Herabsezung der Pestwagens-Tare für Pas-
sagiers. 608, 609.
Präsentations-Rechte der geistlichen Kbr-
perschaften, mit Hinsicht auf die Konstitutlon
des Kinigreichs und die allgemeine Verordnung.
Besiimmungen hierüber. 1400, 1410.
Präsentir-Gelder bei Eingabe eines Erhibits.
9## · . .. .
Präsidium bei dem kdniglichen Famllien-Ra-
the. 794. 795. »
Pragmatisches Familien = Gesez des
kdniglichen Hauses, auf welches die
Glieder desselben, die National-Repräsentation
und alle Landesstellen verpflichtet find. 777—706.
Preussisches kimgl. allgemeine5 Landrecht
und Justruktion über das Verbältniß in katho-
lischen und protestant. Ehesachen. 7378— 1380.
Prinz, kdniglicher, als Reichsverweser wäh=
rend der Minderjährigkeit des Kdnigs. 70—703.
Prinzen und Prinzessinnen des kdnig-
lichen Hauses, nachgeborne. Teitel
und Wappen derselben gemäáß des k#niglichen
Familien= Gesezes. 778, 779. Von den Heu-
Prioritäts-Rechtd. Gläubiger. — Privilegium.
rathen derselben. 780, 781. Von den Akten
über die Geburt, Vermählungen und Sterbfälle
derselben. 787 — 783. Aufsicht des Kduigs über
dieselben. 7g3. Erbfolge-Ordnung unter ihnen
bei Erldschung des Mannsstammes. 784—787.
Ueber Appanage, Auestener und Witthum der-
selben. 787, 786. Disposition über ihr Privak-
Vermegen, und Erbfolge in demselben richtet
sich nach den bürgerlichen Gesezen. 700. Vor-
münder von denselben für die Verwaltung des
Permbgens und die Erziehung ihrer minder-
jährigen Kinder, zu ernennende. 793, 70“.
Gerichesbarkeit in Real= und vermischten Kla-
gen, und für persdnliche gerichtliche Angelegen-
heiten der Glieder des kdniglichen Hauses.
794 — 70.
Prioritäts-Recht der Gläubtger. Sieh:
Konkurs-Prozesse.
Privat-Lehen. Bestimmungen über die Auf-
ldsung derselben. 6587— 660.
— — Lotto-Anstalt. Verbot des Unterneh-
mens derselben. 674— 678.
— — Bermdgen der Prinzen und Prinzes-
sinnen des königlichen Hauses. Die Erbfolge
in demselben soll nach den bürgerlichen Gesezen
geschehen. 790.
Privilegirte und unprivilegirte Per—
sonen als Streitgenossen in der nämltchen
Streiesache. Beslimmungen über die Kompe-
tenz des Gerichtsstandes in diesem Falle. 637
bis 633.
Priv'slegirter Gerichts stand. Verleihung
desselben. 0#3, 94. 385. 10
Privilegium gegen den Nachdruck der voll-
ständigen Sammlung sämtlicher Werke des
verstorbenen kbniglich = westphälischen Staats=
rathes, Johannes von Müller. 238, 229.
— — gegen den Nachdruck der Karl und
Leander Eß'schen Bibel für die drei christ-
lichen Konfessionen von dem kdnigl. Kommer=
zien-Rath, Esaias Scidel, zu Sulzbach.
394 — 30.
— — impressorium für den kdniglichen Ar-
tillerie-Hauptmann und Ingenieur-Gergra-
phen, Friederich Herdegen zur Heraus-
gabe seines Werkes, betitelt: Praktische
Jeichnungs-Lehre zur Selbstübung
für Militär = und Civil-Personen.
337 —339.