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keine Vermischungen mehr unter belden Land-
gerichten bestehen.
Paris den 25. Februar 1810.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhochsten Befehl
der General= Sekretär
« F. Kobell.
(Die Erledigung der Pfarrei Beningen
betreffend.)
Im Namen Seiner Mazestät des Königs.
Am r. Februar dieses Jahres starb der
Dfarrer in Beningen, Theodor Ai-
chele, im 63. Jahre seines Lebens.
Die hiedurch erledigt gewordene Pfarrei
gehört in die Augsburger Diöces, und in
das Landgericht und Landkapitel Ottobenern;
sie dehnt sich bloß auf das Dorf Beningen
und auf zehen hinaus gebaute und von diesem
Orte eine Viertelstunde entfernte Einödhöfe
aus, und zählt 453 Seelen, darunter 125
männliche und 140 weibliche Kommuni-
kanten.
Das pfarrliche Einkommen besteht:
2) in einem Widdumgute von 42 Juchart
Ackerfeldes, 71 Tagwerken Wiesen
und 2 Tagwerk Garren;
b) in dem Bezuge von ro des Groß-
zehents von beilufig 1200 Juchart
Aecker und in dem Kleinzehente;
c) in 16 Klastern halb harten und halb
weichen Holzes;
4) in den gestifteten Jahrstagen zu 42
Gulden.
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e) in den Stollgebuͤhren zu 15 Gulden
30 Kreuzer.
Diese einzelnen Quellen des Einkommens
wurden von dem verstorbenen Pfarrer zu
2446 Gnlden 54 Kreuzer fatirt, von wel-
chen jaͤhrlich:
a) zum Seminar. . . 1slI.
b) zum Vikariat . . . 2
c) zum koͤniglichen Rentamte
zu Memmingen 68 Viertel
Vogthaber, jeder zu 37 kr.
gerechnee 411
4) zur Kirchenfabrik 3 Viertel
Vogehaber zu 37 kr. 2
50 kr.
*
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e) fuͤr Steuer, zwei Simpla
zu 40 fl. 53. kr. s hlhr. 90 42
Zusammen 148 fl. 17 kr.
Auch sind den Erben des Verstorbenen für.
schon bezahlte Bauschjllingskosten von dem
Nachfolger noch zu vergücen 38 Gulden
4% Kreuzer.
Die qualifizirten Bewerber haben sich in-
nerhalb drei Wochen bei der unterzeichneten
Kreisstelle zu melden.
Augsburg den 27. Februar 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Lech-Kreises.
von Mertz.
v. Heinleth.
(Die Erledigung der Pfarrei Biburg betreffend.)
Im Namen Seiner Majsestät des Königs.
Die Pfarrei Biburg, im keniglichen
Landgerichte Abensberg, ist durch das Hin-
scheiden des dortigen Ofarrers erlediget worden.
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