Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Eidesstatt. — Fabrikation des Tabacks. 
Eidesstatt, an. Gerichtliche Vernehmung der 
Menoniten in diesem Falle. 1600 — 1603. 
Eigenth ümer ren Gebäuden im Allgemeinen, 
abwesende Eigenthümer, minderjährige unter 
Kuratel stehende 2c. und Miteigenthümer, in wie 
ferne sie an der allgemeinen Vrandversicherungo= 
Anstalt Theilnahme haben. 136 — 140. 
Eingaben der Bittschriften und Vorstel- 
lungen bei den geeigneten keniglichen Stellen. 
Verordnung hierüber. 537 — 541. 
Eingartirungs-Kosten im ehemaligen Für- 
stenthume Baireuth. Verordnung wegen Cr- 
hebung derselben durch eine Umlage nach dem 
Maßsiabe von Hdfen. 318. 
— — „Neglement für einzelne Militär= In- 
dividuen sowohl, als Oetachements, als Nach- 
trag und Ergänzung der unterm 10. Jum und 
12 August 1gog bekonnt gemachten Normen 
über Milirär-Einguartirung im Inlande und 
zur Friedenszeit. 10617 — 1626. 
Ellen-Maß. Sieh: Laͤngen-Maß. 
Entschäaädigungsrechte, welche durch den 
Eintritt und die Einverleibung in die allgemeine 
Brandversicherungs-Anstalt erworben werden. 
145 — 140 
Erbämter von Altbaiern, dann den Hoch- 
siiften Salzburg, VBerchrecgaden, Passau, 
Freising, Negeneburg, Eichstädr, Kempten 2c. 
zu Lehen rührende. Verordnung wegen des 
Fortbestandes der Lebeneigenschaft und gehdriger 
Muthung derselben. 233, 844 
Erinnerungs= und Geschäftsbuch des 
Schreibmaterialien= Händlers J. G. Jeller. 7, 8. 
Erlanknisscheine, zum Bezug inlindischer 
Fabrmärkte bei Kauf= und Handelsleuten er- 
foderliche. 6ö## — 654. 1869, 1870. 
Ewiggeld-Kapitalien. Vorschriften zur 
Bebandlung derselben bei dem allgemeinen 
Steuer-Provisorlum. 1614, 1015. 1748. 
T 
V. 
Fabrikanten in und ausländische. Bestim- 
mungen über das Recht derselben zum Beziehen 
der inländischen Jahrmärkte, und die dießfalls 
ersoderlichen Jeugnisse oder Erlaubnißscheine. 
649 654. 
Fabrikation des Tabacks. Sieh: Taback. 
Fabriken inländische. — Finanz-Direktionen. 
Fabriken inländische, und Manufakturen. Be- 
günstigungen derselben zulolge der neuen gell- 
und Maut-Ordnung. 1354 — 1355. 
Familien-Schuzgeld, als direkte Staats- 
Auflage in Folge des allgemeinen Steuer-Man- 
dato für dab Etats-Jahr 1814. S. v756, 1757. 
Fattura, Original-Fattura. Erfoder- 
liche Verlage derselben von den Jollpflichtigen 
bei den betreffenden Mautämtern zur Bestä- 
tigung der wahren Werths-Angabe der vom 
Auslande in das Kbntgreich einzuführenden 
Weine und gleichheitlicher Getränke. 87. 
Feuerge fährliche Gebäude und Festen kön- 
nen der allgemeinen Brandversichernngs-Anstale 
nicht einverleibt werden. 141, 142., 
Feueröbrünste aus Verschulden und 
Bocheit. Behandlung derselben in Bezug 
auf die allgemeine Brand-Assekuranz. 147. 
177— 179. 
— — in Kriegszeiten. 148, 740. 
Fleranten aueländische, welche die Märkte 
des Inlands besuchen, In wie ferne sie die Rück- 
vergutung des Konsumo-Aufschlags gemessen. 
7355, 1356. 
Finanz-Administration, besondere 
für das ehemalige Fürstemnhum Baireuth 
unter der unmtrtelbaren Leitung des königlichen 
gebeimen Ratbs und General-RKommissärs von 
Thürheim. Fortbestand derselben, und Ernen- 
nung des dieselbe formirenden Dienstpersonals. 
1044 — 1046. 
FIinanz-Departement, Ministerial-ge- 
heimes. Einwelsung der Wasser-, Brücken- 
und Strassenbau-Sekkion in das geheime Mi- 
nisterial-Departement der Finanzen. 1354, 1555. 
Erfederliche Ratifkatien des kbniglichen ge- 
heimen Finanz-Ministeriumo bel Veräusserung 
der Staats= Realltten. 1590. 
— — Direktionen (Kreis.) Erfoderliche 
Legitimarion der königlichen Finanz-Direktien 
für die Verzeichnisse, welche die Geistlichkeit 
über unzureichende Kongrua zu Erhaltung des 
aus dem kbniglichen Aerar bewilligten Steuer- 
Beitrags vorzulegen hat. 67— 70. 
Den khniglichen Kreis-Flnanz-Direktionen 
wird die Cmtscheidong der Reklamationen wider 
das allaemeine Steuer-Provisorium in erster 
Instanz übertragen. 1539— 1511.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.