Eidesstatt. — Fabrikation des Tabacks.
Eidesstatt, an. Gerichtliche Vernehmung der
Menoniten in diesem Falle. 1600 — 1603.
Eigenth ümer ren Gebäuden im Allgemeinen,
abwesende Eigenthümer, minderjährige unter
Kuratel stehende 2c. und Miteigenthümer, in wie
ferne sie an der allgemeinen Vrandversicherungo=
Anstalt Theilnahme haben. 136 — 140.
Eingaben der Bittschriften und Vorstel-
lungen bei den geeigneten keniglichen Stellen.
Verordnung hierüber. 537 — 541.
Eingartirungs-Kosten im ehemaligen Für-
stenthume Baireuth. Verordnung wegen Cr-
hebung derselben durch eine Umlage nach dem
Maßsiabe von Hdfen. 318.
— — „Neglement für einzelne Militär= In-
dividuen sowohl, als Oetachements, als Nach-
trag und Ergänzung der unterm 10. Jum und
12 August 1gog bekonnt gemachten Normen
über Milirär-Einguartirung im Inlande und
zur Friedenszeit. 10617 — 1626.
Ellen-Maß. Sieh: Laͤngen-Maß.
Entschäaädigungsrechte, welche durch den
Eintritt und die Einverleibung in die allgemeine
Brandversicherungs-Anstalt erworben werden.
145 — 140
Erbämter von Altbaiern, dann den Hoch-
siiften Salzburg, VBerchrecgaden, Passau,
Freising, Negeneburg, Eichstädr, Kempten 2c.
zu Lehen rührende. Verordnung wegen des
Fortbestandes der Lebeneigenschaft und gehdriger
Muthung derselben. 233, 844
Erinnerungs= und Geschäftsbuch des
Schreibmaterialien= Händlers J. G. Jeller. 7, 8.
Erlanknisscheine, zum Bezug inlindischer
Fabrmärkte bei Kauf= und Handelsleuten er-
foderliche. 6ö## — 654. 1869, 1870.
Ewiggeld-Kapitalien. Vorschriften zur
Bebandlung derselben bei dem allgemeinen
Steuer-Provisorlum. 1614, 1015. 1748.
T
V.
Fabrikanten in und ausländische. Bestim-
mungen über das Recht derselben zum Beziehen
der inländischen Jahrmärkte, und die dießfalls
ersoderlichen Jeugnisse oder Erlaubnißscheine.
649 654.
Fabrikation des Tabacks. Sieh: Taback.
Fabriken inländische. — Finanz-Direktionen.
Fabriken inländische, und Manufakturen. Be-
günstigungen derselben zulolge der neuen gell-
und Maut-Ordnung. 1354 — 1355.
Familien-Schuzgeld, als direkte Staats-
Auflage in Folge des allgemeinen Steuer-Man-
dato für dab Etats-Jahr 1814. S. v756, 1757.
Fattura, Original-Fattura. Erfoder-
liche Verlage derselben von den Jollpflichtigen
bei den betreffenden Mautämtern zur Bestä-
tigung der wahren Werths-Angabe der vom
Auslande in das Kbntgreich einzuführenden
Weine und gleichheitlicher Getränke. 87.
Feuerge fährliche Gebäude und Festen kön-
nen der allgemeinen Brandversichernngs-Anstale
nicht einverleibt werden. 141, 142.,
Feueröbrünste aus Verschulden und
Bocheit. Behandlung derselben in Bezug
auf die allgemeine Brand-Assekuranz. 147.
177— 179.
— — in Kriegszeiten. 148, 740.
Fleranten aueländische, welche die Märkte
des Inlands besuchen, In wie ferne sie die Rück-
vergutung des Konsumo-Aufschlags gemessen.
7355, 1356.
Finanz-Administration, besondere
für das ehemalige Fürstemnhum Baireuth
unter der unmtrtelbaren Leitung des königlichen
gebeimen Ratbs und General-RKommissärs von
Thürheim. Fortbestand derselben, und Ernen-
nung des dieselbe formirenden Dienstpersonals.
1044 — 1046.
FIinanz-Departement, Ministerial-ge-
heimes. Einwelsung der Wasser-, Brücken-
und Strassenbau-Sekkion in das geheime Mi-
nisterial-Departement der Finanzen. 1354, 1555.
Erfederliche Ratifkatien des kbniglichen ge-
heimen Finanz-Ministeriumo bel Veräusserung
der Staats= Realltten. 1590.
— — Direktionen (Kreis.) Erfoderliche
Legitimarion der königlichen Finanz-Direktien
für die Verzeichnisse, welche die Geistlichkeit
über unzureichende Kongrua zu Erhaltung des
aus dem kbniglichen Aerar bewilligten Steuer-
Beitrags vorzulegen hat. 67— 70.
Den khniglichen Kreis-Flnanz-Direktionen
wird die Cmtscheidong der Reklamationen wider
das allaemeine Steuer-Provisorium in erster
Instanz übertragen. 1539— 1511.