Gewerbs-Ausübung. — Grenzämter.
Gewerbs-Ausübung der sogenaunten Hof-
schuz-Verwandten, wie es damit für diese der-
mal biezu bereits aufgenommenen Individuen,
und auch in der Zukunft gehalten werden soll.
802 —- 304.
Gewerbs-Gerechtigkeiten, ddeliegende.
Erläuterung Üüber den Sinn des §. 8. des Man-
dats vom r. Dezember 1801, die Erlöschung
des Rechts zur Fortsezung des Gewerbs betref-
fend. 233 — 235.
Gewerbs-Konzessionen. Erweiterung des
Geschäftskreises der kbniglichen General-Kreis-
und Lokal= Kommissariate wegen Ertheilung der
Gewerbs-Konzessionen, und anderer das Ge-
werbwesen berreffenden Gegenstände. 15523 —
1505.
Besiimmungen uͤber dle Fortdauer, der von den
Guteherren unter ehemaligen Verhältnissen bel
Verleihung der Gewerbs- Konzesstonen bedun-
genen Rekognitionen, ob dieselbe als eine gots-
herrliche Abgabe fortdauern, oder gänzlich und
u welchem Zeitpunkte aufhdren sollen, als Er-
duterung der kdniglichen Deklaration von Zr. De-
zember 1806, — der Verordnung vom 5§. Jän-
ner 1807 und des Ediktes über die gutsherrlichen
Rechtee 1899. S. 97 — 00.
Gewerbe-Steuer nach dem allgemeinen Steuer-
Mandat für das Jahr 181# zu entrichtende. S.
1754 — 1755: ZFiel zu Erlegung derselben. z757.
Gewicht. allgemeine Verordnung zur Einfüh-
rung und Festsezung eines neuen Apotheker-
Gewichts im ganzen Kdnigreiche. 101 — 10g.
809.
Einführung eines gleichtheiligen Silber-Ge-
wichts für die Monarchie. 893, 704.
Reduktion der bieherigen Gewichte in den ver-
schiedenen mit dem Kdulgreiche Baiern vereinigten
provinzen auf die nenen durch die kbnigliche
Verordnung vom ag.Februar 1800 allgemein
vorgeschriebenen gleichföormigen Maße und Ge-
wichte. 1337 — 1344.
Grafenstandes-Verleihnung. 73, 74.
Großjährigkeits-Ertheilungen. 138.
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1013. 1126. 1520. 1776.
Grenz= Aemter. Aufsicht derselben bel dem
Wandern der Hamweiksgesellen in das Aus-
land. 168r, 1682; — auf die in das Kdnigreich
eintretenden fremden Reisenden. 714— 716.
Grenz= kinie. — Gymnasium.
Grenz-Linie, neue zwischen den Kdnigreichen
Baiern und Würrremberg zufolge des amt8. Mai
0 geschlossenen Staatsvertrags. 363—368.
— — Maut--Grenz-Linte. Bestimmungen hier-
über zufolge der neuen Zoll= und Maukordnung
1360, 1361.
Grenz-Patronilleur-Korps, zur Hand-
habung der kbniglichen Mautgeseze, und des in
Ansehung der Kolonialwaaren bestehenden Kon-
tinenral-Systems, so wie überhaupt zur voll-
ständigen Sicherung der Grenz-Anstalten unter
der Leirung der General-Joll, und Mant-Die
rektion. 1100 — 1166.
Gründe, Gemeinde-, und andere, den Schulen
sugetbeilte. Verordnung wegen künftiger genauer
eschreibung derselben durch die Lokal-Schul-
Inspektionen. 748 — 757r.
Grundbücher über den Stand der allgemeinen
Brandversicherungsanstalt. Errichtung dersel-
ben. 156, 157. 166 — 173. 180 — 10#a#.
Grundstener gemäß des allgemeinen Steuer-
Mandats für das Etarsjahr 1814. S. 1750,
115r. Jiele zur Erhebung derselben. S. 1756.
Grundstücke, lehenbare. Vorschriften zur
Herstellung der geeigneten Fassion. 1841 —
1843.
Gutsbesizer ebemalige reichsritterschaftliche,
oder landsässige aus den altern zurterschaft Ee#-
den, und neu erworbenen Gebieten. Bestim-
mungen über die Fortdauer der von deuselben
unter ehemaligen Verhälenissen bei Verleihung
der Gewerbs= Konzessionen bedungenen Rekog-
nition. 07 — 99.
Güter-Fuhrwerk. Vorschriften zu Behand-
lung desselben gemäß der neuen Joll= und Maut-
Ordnung 1376 — 1370.
Güter-Veräusserung, freie, den zofolge des
Staatsvertrags vom r8. Mai 810 ven Baiern
nach Württemberg und wechselseitig Uberwiese-
nen Unterthanen gestattete. 372.
Man sehe auch Staats-Güter-Verduf##=
rung.
Gymnasial-Vorstände und Poofefforen.
Uniforms-Regulariv für dieselben. 0#5 — 948.
Gymnasinum, knigliches zu Salzburg. Errich-
tung desselben. 90 — 101.
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