Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Gewerbs-Ausübung. — Grenzämter. 
Gewerbs-Ausübung der sogenaunten Hof- 
schuz-Verwandten, wie es damit für diese der- 
mal biezu bereits aufgenommenen Individuen, 
und auch in der Zukunft gehalten werden soll. 
802 —- 304. 
Gewerbs-Gerechtigkeiten, ddeliegende. 
Erläuterung Üüber den Sinn des §. 8. des Man- 
dats vom r. Dezember 1801, die Erlöschung 
des Rechts zur Fortsezung des Gewerbs betref- 
fend. 233 — 235. 
Gewerbs-Konzessionen. Erweiterung des 
Geschäftskreises der kbniglichen General-Kreis- 
und Lokal= Kommissariate wegen Ertheilung der 
Gewerbs-Konzessionen, und anderer das Ge- 
werbwesen berreffenden Gegenstände. 15523 — 
1505. 
Besiimmungen uͤber dle Fortdauer, der von den 
Guteherren unter ehemaligen Verhältnissen bel 
Verleihung der Gewerbs- Konzesstonen bedun- 
genen Rekognitionen, ob dieselbe als eine gots- 
herrliche Abgabe fortdauern, oder gänzlich und 
u welchem Zeitpunkte aufhdren sollen, als Er- 
duterung der kdniglichen Deklaration von Zr. De- 
zember 1806, — der Verordnung vom 5§. Jän- 
ner 1807 und des Ediktes über die gutsherrlichen 
Rechtee 1899. S. 97 — 00. 
Gewerbe-Steuer nach dem allgemeinen Steuer- 
Mandat für das Jahr 181# zu entrichtende. S. 
1754 — 1755: ZFiel zu Erlegung derselben. z757. 
Gewicht. allgemeine Verordnung zur Einfüh- 
rung und Festsezung eines neuen Apotheker- 
Gewichts im ganzen Kdnigreiche. 101 — 10g. 
809. 
Einführung eines gleichtheiligen Silber-Ge- 
wichts für die Monarchie. 893, 704. 
Reduktion der bieherigen Gewichte in den ver- 
schiedenen mit dem Kdulgreiche Baiern vereinigten 
provinzen auf die nenen durch die kbnigliche 
Verordnung vom ag.Februar 1800 allgemein 
vorgeschriebenen gleichföormigen Maße und Ge- 
wichte. 1337 — 1344. 
Grafenstandes-Verleihnung. 73, 74. 
Großjährigkeits-Ertheilungen. 138. 
—————-——————————3 
1013. 1126. 1520. 1776. 
Grenz= Aemter. Aufsicht derselben bel dem 
Wandern der Hamweiksgesellen in das Aus- 
land. 168r, 1682; — auf die in das Kdnigreich 
eintretenden fremden Reisenden. 714— 716. 
Grenz= kinie. — Gymnasium. 
Grenz-Linie, neue zwischen den Kdnigreichen 
Baiern und Würrremberg zufolge des amt8. Mai 
0 geschlossenen Staatsvertrags. 363—368. 
— — Maut--Grenz-Linte. Bestimmungen hier- 
über zufolge der neuen Zoll= und Maukordnung 
1360, 1361. 
Grenz-Patronilleur-Korps, zur Hand- 
habung der kbniglichen Mautgeseze, und des in 
Ansehung der Kolonialwaaren bestehenden Kon- 
tinenral-Systems, so wie überhaupt zur voll- 
ständigen Sicherung der Grenz-Anstalten unter 
der Leirung der General-Joll, und Mant-Die 
rektion. 1100 — 1166. 
Gründe, Gemeinde-, und andere, den Schulen 
sugetbeilte. Verordnung wegen künftiger genauer 
eschreibung derselben durch die Lokal-Schul- 
Inspektionen. 748 — 757r. 
Grundbücher über den Stand der allgemeinen 
Brandversicherungsanstalt. Errichtung dersel- 
ben. 156, 157. 166 — 173. 180 — 10#a#. 
Grundstener gemäß des allgemeinen Steuer- 
Mandats für das Etarsjahr 1814. S. 1750, 
115r. Jiele zur Erhebung derselben. S. 1756. 
Grundstücke, lehenbare. Vorschriften zur 
Herstellung der geeigneten Fassion. 1841 — 
1843. 
Gutsbesizer ebemalige reichsritterschaftliche, 
oder landsässige aus den altern zurterschaft Ee#- 
den, und neu erworbenen Gebieten. Bestim- 
mungen über die Fortdauer der von deuselben 
unter ehemaligen Verhälenissen bei Verleihung 
der Gewerbs= Konzessionen bedungenen Rekog- 
nition. 07 — 99. 
Güter-Fuhrwerk. Vorschriften zu Behand- 
lung desselben gemäß der neuen Joll= und Maut- 
Ordnung 1376 — 1370. 
Güter-Veräusserung, freie, den zofolge des 
Staatsvertrags vom r8. Mai 810 ven Baiern 
nach Württemberg und wechselseitig Uberwiese- 
nen Unterthanen gestattete. 372. 
Man sehe auch Staats-Güter-Verduf##= 
rung. 
Gymnasial-Vorstände und Poofefforen. 
Uniforms-Regulariv für dieselben. 0#5 — 948. 
Gymnasinum, knigliches zu Salzburg. Errich- 
tung desselben. 90 — 101. 
ba
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.