Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Handelsleute. — Heuraths-Bewilligung. 
Handels= und Kaufleute. Allgemelne Ver- 
ordnung wegen der Befugnisse und Obliegenyei- 
ten derselben bei dem Bezuge der inländischen 
Jahrmärkee, besonders hinsichtlich der erforder- 
lichen Handels-Parente, 610 — 604. 
Hand werke, als Gewerbs-Gerechtlg- 
keiten. Nähere Bestimmungen über den Sinn 
des Mandats vom r. Dezember 190.), daß dde 
liegende Gewerbs-Gerechrigkeiten 
nicht wieder für Geld als Realitäten verkauft 
werden dürfen, mit Festsezung des Jeitraums, 
nach dessen Verfluß, und der Fille, in welchen 
diese Erldschung erfolgt. 233 — 335. 
Man sehe auch Gewerbe, und Meisterrecht. 
Handwerks-Gesellen. Erweiterter Geschäfts= 
kreis der General-Kreis= und Lokal-Kommis- 
sariate wegen zu ertheilender Erlaubniß zu oen 
Wanderungen in das Ausland und Dispensation 
von Wanderiahren. 1505, 156. 
Wiederholung der Über das Wandern der Hand- 
werks -Gesellen in das Auesland bestebenden 
Perordnungen zum genaueren Vollzug an die 
General-Kreis= und Stadrt= Kommissariate. 
1091, 1682. 
Handwerks.-Zünfte. Aufbebung der soge- 
genannten Siz= oder Muthfahre bei den Hand- 
werkszünften im ganzen Kdnigreiche, welche bis- 
her zur Ausldung des Meisterrechts ersoderlich 
waren. 8, 6. 
äuser, lehen bare. Herstellung der erfo- 
derlichen Lehenfassion hlerüber. 18311 — 1844. 
Haus-Stener zufolge des allgemeinen Steuer- 
Mandats für das Etarolahr 18##1. S. 1751. 
Jiele zu Erhebung derselben. 175é6. 
Herrschafts -Ge richt kbniglich baierisches 
des kaiserlich franzdsischen Reibsgrafen von 
Wrede, zu Engelzell, Suben und Menosee. Kd- 
nigliches Wablikanzum über die rechelichen Ver- 
hältnisse dieser Dotations-Güter. 977 — 993. 
Heuraths= und Niederlassungs-Bewil- 
ligung für jüdische Unterthanen. Wirkungs- 
kreis der kdniglichen General-Kreis-und Lokal- 
Kommissariate hierin. 7506. 
Heuraths-Bewilligung für protestantische 
Unterthauen in verbotenen Verwandschaftö- 
Graden. Bestinmungen der Taren hiefür. 516 
– 518. 
Hofdame. — Innern, des, k. geh. Min. Dep. 
Hofdame der verwittweten Frau Churfürstin 
Durchlaucht. Sogz. 
Hof-Ceremonienmeister, zweiter. 187r. 
Hofmarschall Seiner kbniglichen Hoheit des 
Kronprinzen. 358. 
Hofschuz-Verwandte. Allemeine Verord-- 
nung wegen der Gewerbsauölbung derselben 
80#2: — 901. . 
Hoftheater-Intendant. 504. 
Holzhandel. Saͤmtlichen Forstäͤmtern und 
Forstoffizianten, wie auch saͤmtlichen koͤniglichen 
Rentämtern und deren Dienstpersonale wird der- 
selbe verboten. 233, 221J. 
Holz-Klafter-Maß, gleiches im Kbuig= 
reich Baiern. Einführung dessclben. 1667. 
Honig inlädndischer, und vom Auslande einge- 
brachter. Konsumo-Maut, und Aufschlag von 
demielben. 8a — 89. 276. 
Hefmarks= und Patrimonial-Gerichte 
in den vormaligen Fürstenthümern Salzburg und 
Berchtesgaden. Verhöälrniß derselben zu den neu 
konstituirten kdniglichen Landgerichten. §7. 
·#2 
F. 
Jahrmärkte inladndische. Allgemeine Ver- 
ordnung über das Recht und die Obliegenheiten 
bei dem Bezuge derselben, und die Ausstel- 
lung der Handels = Vorweise bei In= und 
Auslaͤndern. 649 — 6854. 
Die Konzessions= Ertheilungen zum Beziehen 
der Jahrmärkte werden wiederholt ausschlülssig 
den kdniglichen General-Kommissariaten über- 
tragen. 180, 1870. 
Impfscheine, Blatter-Impfscheine bel 
Kindern erfoderliche, die in eine bffentliche oder 
Privatschule eintreten, und WVorschriften für dle 
Lehrer zum dießfalsigen Benehmen. 730 — 733. 
Indigenats-Verleihung. 2386. 
Inneren, des, kdniglich geheimes Mi- 
nisterial-Departement. Kompetenz des- 
selben bei Besezung der Sreellen des subalternen 
katholischen und protestantischen Kirchendienstes. 
20 — 33. 
Obere Aufsicht und Leitung der Geschäfte der 
allgemeinen Brandversicherungeanstalrt in Bezug 
auf die gesammte Monarchie von dem Ministe- 
rium des Innern. 155. 164. 173, 174. 197.
	        
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