Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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2) Da die Quota funeralis, — welche von 
dem durch die Fuͤrst- Bischoͤfe ausgeuͤbten 
Rechte herrührer, die Verlassenschaften der 
Giistlichen als heimfällig einzuziehen, — 
und die Gebühren für die durch das bi- 
schöfliche General-Wikariat ertheilte Kon- 
firmation der Testamente, mit der der- 
maligen Verfassung sich nicht vertragen, 
so haben diese Abgaben von nun an gänz 
lich zu zessiren, und von den geistlichen 
Verlassenschaften sind nur jene Abgaben 
zu entrichten, welche durch die allgemeine 
provisorische Taxordnung bestimmt sind. 
3) Die Kommende-Gelder endlich, welche 
von den Geistlichen für die ihnen übertra- 
gene Seelsorge vormals an die Kamer, 
und die Sportel-Kasse des Vikariats be- 
zahlt wurden, nunmehr aber den Rent- 
Amtern zur Perzeption zugewiesen sind, 
haben vor der Hand noch fortzubestehen, 
bis gleichwohl über die Verleihung der 
geistlichen Pfründen, Würden, und Fa- 
kultädten ein allzemeines Tax-Normatio 
erscheinen wird. 
Muͤnchen den r. Februar 1811. 
Wax Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretir 
G. Gelger. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Waldkirchen be- 
treff nd.) 
Im Namen Seiner wajestät des Königs. 
Durch die Beför erung des Pfarrers 
Balthasar Neiser auf die Pfarrei Velburg, 
  
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ist die Pfarrei Waldkirchen erlediget 
worden. 
Sie liegt in dem Landgerichts-Bezirke 
Neumarkr, und insbesondere in dem Yatei- 
monialgerichte Holnstein, gehöre zur Disces 
Eichstädt, dem Wahl- Dekanate Berching, und 
hat im Umfange 4 Stunden. 
Die Pfarrei zählt über zoo Seelen. Zu 
ihr gehören die Filialen Jertelhofen, Scheu- 
senhofen und Simbach. Zu Jertelhofen ist 
ein Benefiziat, der aber nicht Kurat ist. Sie 
hat einen Hilfopriester. 
Der Ertrag der Pfarrei besteher 
1) an Zehenten, und sonstigen Dominikal= 
Renten in . . 714 fl. 23 kr. 
2) an Einkommen aus dem 
iddum . . 
3) an Jahrtaͤgen, und Stol- 
Gebühren . 185 „ 12, 
Zusammen: 1420 fl. a3 kr. 
Der Zehent-Antheil zu Seibelsdorf mit 
einem Ertrage von 73 fl. wird von dem Pfar- 
rer zu Eichenhofen in Anspruch genommen. 
Die Lasten, welche auf dieser Pfarrei 
hasren sind neben dem Unterhalte für den 
stabilen Kaplan folgende: 
1) Momeutanes Steuer-Provisorium 
520 487½ 
80 fl. — kr. 
2) Jährlicher Bauschilling ro — „ 
3) Seminaristikum 2 „ — „ 
4) Zins zum Renramte — „ 47 „ 
§)) Widdumszins zum Patri- 
monialgerichte Holnstein z-„ — „ 
6) Zins-Schmalz dahin —„ 20 „ 
Summa: 96 fl. 117 kr 
(16*)
	        
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