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2) Da die Quota funeralis, — welche von
dem durch die Fuͤrst- Bischoͤfe ausgeuͤbten
Rechte herrührer, die Verlassenschaften der
Giistlichen als heimfällig einzuziehen, —
und die Gebühren für die durch das bi-
schöfliche General-Wikariat ertheilte Kon-
firmation der Testamente, mit der der-
maligen Verfassung sich nicht vertragen,
so haben diese Abgaben von nun an gänz
lich zu zessiren, und von den geistlichen
Verlassenschaften sind nur jene Abgaben
zu entrichten, welche durch die allgemeine
provisorische Taxordnung bestimmt sind.
3) Die Kommende-Gelder endlich, welche
von den Geistlichen für die ihnen übertra-
gene Seelsorge vormals an die Kamer,
und die Sportel-Kasse des Vikariats be-
zahlt wurden, nunmehr aber den Rent-
Amtern zur Perzeption zugewiesen sind,
haben vor der Hand noch fortzubestehen,
bis gleichwohl über die Verleihung der
geistlichen Pfründen, Würden, und Fa-
kultädten ein allzemeines Tax-Normatio
erscheinen wird.
Muͤnchen den r. Februar 1811.
Wax Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretir
G. Gelger.
(Die Erledigung der Pfarrei Waldkirchen be-
treff nd.)
Im Namen Seiner wajestät des Königs.
Durch die Beför erung des Pfarrers
Balthasar Neiser auf die Pfarrei Velburg,
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ist die Pfarrei Waldkirchen erlediget
worden.
Sie liegt in dem Landgerichts-Bezirke
Neumarkr, und insbesondere in dem Yatei-
monialgerichte Holnstein, gehöre zur Disces
Eichstädt, dem Wahl- Dekanate Berching, und
hat im Umfange 4 Stunden.
Die Pfarrei zählt über zoo Seelen. Zu
ihr gehören die Filialen Jertelhofen, Scheu-
senhofen und Simbach. Zu Jertelhofen ist
ein Benefiziat, der aber nicht Kurat ist. Sie
hat einen Hilfopriester.
Der Ertrag der Pfarrei besteher
1) an Zehenten, und sonstigen Dominikal=
Renten in . . 714 fl. 23 kr.
2) an Einkommen aus dem
iddum . .
3) an Jahrtaͤgen, und Stol-
Gebühren . 185 „ 12,
Zusammen: 1420 fl. a3 kr.
Der Zehent-Antheil zu Seibelsdorf mit
einem Ertrage von 73 fl. wird von dem Pfar-
rer zu Eichenhofen in Anspruch genommen.
Die Lasten, welche auf dieser Pfarrei
hasren sind neben dem Unterhalte für den
stabilen Kaplan folgende:
1) Momeutanes Steuer-Provisorium
520 487½
80 fl. — kr.
2) Jährlicher Bauschilling ro — „
3) Seminaristikum 2 „ — „
4) Zins zum Renramte — „ 47 „
§)) Widdumszins zum Patri-
monialgerichte Holnstein z-„ — „
6) Zins-Schmalz dahin —„ 20 „
Summa: 96 fl. 117 kr
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