Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die Arrondirung der Stiftungs - Administra- 
tions-Bezirke Lindau und Feldkirch betref- 
fend.) " 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem sich Seine Majestät der Kd- 
nig unter Heutigem bewogen gefunden haben, 
die Sciftungen des durch die Formation vom 
16. Oktober v. J. dem Softungs-Admini- 
strations-Bezirke Feldkirch zugerheilten Land- 
gerichtes Innerbregenzerwald mit der 
Distrikts-Administration Lindau zu vereini- 
gen, so wird dieses hiemit zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
München den 7. März 1872. 
Graf von Monrgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
§. Kobell. 
  
(Die Polizei-Kordons-Anlage in dem Regenkreise 
für 1912 betrefsend.!) 
Im Namen Seiner Majestär des Königs. 
Vermog allerhochsten Restripts vom 
19. vorigen Monaks’) haben Seine Ma- 
jestät auf die Anträge der königlichen 
General = Kommissariate, ihnen die Mit- 
tel zur Unterhaltung der dermal noch be- 
stehenden Polizei -Kordons zu verschaffen, 
allergnédigst bewilligt: daß einsweilen der 
Betrag von zwei Driteheilen der nach dem vor- 
liegenden Etatsaproxrimatio berechneten dieß- 
jährigen Exigenz nach dem Seeuerfiße auf 
sämtliche königliche Landgerichte, in welchen 
*) Man sehe das vorbergehende Stück S. 321. 
  
  
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der Polizei-Kordon besteht, repartirt und 
durch die koͤniglichen Rentaͤmter erhoben 
werde. 
Da nun die zwei Drittheile der dießjähri- 
gen aprorimanv berechneten Polizei-Kordons= 
Erigenz für den Regenkreis eine Summe be- 
tragen, welche nach dem angenommenen all- 
gemeinen Konkurrenz= Anlags-Fuße in jedem 
Landgerichte durch ur Prozent Konkurrenz= 
Umlage auf das gesamte dem momentanen 
Steuer,: Provisorium unterworfene Vermögen 
erfüllt wird, so werden die königlichen Rent- 
amter des Regenkreises, in welchem sämtliche 
Polizei: Kordons bestehen, hiedurch ange- 
wiesen, diese durch erwähntes aller- 
höchstes Reseript angeordnete Ax Ptozent 
Konkurrenz= Umlage von ihren säm(lichen 
Amtsuntergebenen, mit Ausnahme der neu 
acquirirten Landes Bezirke, unverzüglich zu 
erheben, den Betrag gegen Quittung an die 
ihnen coordinirte Landgerichte zur Verwen- 
dung ausjuhändigen, die Kordons" Umlags= 
Rechnung aber, sobald der Bezug geschlossen 
ist, zur Revision anher einzusenden. 
Regensburg den 8. März 1871. 
Köntgliche FinanzDirektion des 
Regen-Kretses. 
von Seurter, Direktor. 
Gr v Tattenbach. 
  
Den Kordons-Erigenz-Ausstand für 1go# im 
Landgerichte Rosenheim betrefsend.) 
Im Namen Seiner Mafjestät des Königs. 
In Folge eines allerhöchsten Auferages 
vom 26. v. M. wird das unterm rs. Mai 
v. J. in Betreff des Kordons Erigenz-Aus-
	        
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