Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Königlich-Baterisches 
6s3 
Regierungsblatt. 
  
XXXII. Stück. München, 
Samstag den rr. Mai 187r 
  
Allgemeine Verordnung. 
(Die künftige Regulirung des Biersatzes im Ki- 
nigreiche Baiern, und die Verhältuisse der Bräu- 
er zu den Wirthen sowohl unter sich, als zu 
dem Pubtiikum betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wi haben Uns durch die vielfaͤltigen, aus 
der ungleichen Verfahrungsweise bei der Be- 
stimmung des Biersazes, entstandenen Be- 
schwerden bewogen. gefunden, vorerst Unsere 
General-Kreis-Kommissariate uͤber das bis- 
her in den verschiedenen ihrer Leitung anver- 
trauten Kreisen bei diesem Geschaͤfte beobach- 
tete Verfahren mit Bericht zu vernehmen, 
hierauf die von denselben vorgelegten Berech- 
nungen und gutachtlichen Antraͤge bei Unsern 
Ministerium des Innern und der Finanzen 
in reise Erwägung ziehen, sodann endlich, 
um diesen so wichtigen Gegenstand mit 
der möglichsten Gründlichkeit und genaue- 
sten Sorgyfalt zu behandeln, — über die ein- 
gelaufenen Berichte und über die hierüber ge- 
lieferten umständlichen Arbeiten Unserer 
Ministerrten, Uns einen erschöpfenden 
Vortrag in Unserm geheimen Nathe 
erstatten zu lassen. 
Nach Anhörung desselben haben 
Wir num beschlossen und beschließen wie folgt: 
  
Titel I. 
Von der Tarife und den Grundlagen ihrer Be- 
rechnung. 
Aufhebung der ältern Tarlfe. 
Art. 1. Die durch Unsere frühere Ver. 
ordnung vom 2. Dezeniber 1806. bekannt ge- 
machte Tarife für das Sommer= und für das 
Winter-Bier, welche nur für die damaligen 
Provinzen Balern, Neuburg und obere Pfalz 
Hiltig erklärt war, hört mit der Erscheinung 
der gegenwärtigen allgemeinen Verordnung 
auf, gesezliche Kraft zu behalten. 
Einführung der neuen- 
Art. 3. Wir erkléren hengegen ven der 
Publikation dieser Verordnung anfangend, 
die zugleich mit ihr in den zweien Beilagen 
I. ct II. erscheinenden neuen Tarife, als für 
alle Kreise Unseres Neiches verbindlich. 
Grundlagen ihrer Verechnung. 
Art. 3. Zur Grundlage der Berechmmn 
(41)
	        
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