Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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ein  angesessenen  Buch-  und  kLandkarten-Haͤndlern,
  Buckdruckern,  Buchbindern,  Kupferstechern
  und  Steindruckern  tc.  bei  Vermeidung
Unserer  allerhöchsten  Ungnade,  und  einer
Strafe  von  100  Dukaten,  wovon  die  eine
Hälste  Unserm  Aerar,  die  andere  Hälfte
dem  Verleger  zufallen  solle,  wider  Wissen
und  Willen  des  erwähnten  Verlegers  die  obengedachten
  Karten  weder  nachzudrucken,  auf
Kupfer  oder  Stein  nachzustechen,  oder  zu  verkaufen
  weder  in  kleimerem  noch  grösserem  Formate,
  weder  ganz,  noch  stückweise,  unter
welchem  Namen  es  immer  wäre,  noch  den
Verkauf  fremder  Nachdrücke  oder  Nachstiche
zu  übernehmen,  oder  auf  irgend  eine  Art  zu
begünstigen.

Hiernach  weisen  Wir  sämeliche  Obrigkeiten
  Unsers  Königreichs  an,  obengenannten
Verleger  gegen  alle  Beeinträchrigung  kräftigst
zu  schuüzen,  die  ihnen  angezeigten  Nachdrücke
oder  Nachstiche  sagleich  wegnehmen,  und  dem
rechtmässigen  Verleger  zu  seiner  sreien  Disposition
  zustellen  zu  lassen.

Wir  gestatten,  daß  dieses  Privilegium  zu
Jedermanns  Nachricht  und  Warnung  der  angeführten
  Karten-Ausgabe  beygefügt  werden
düurfe:  auch  soll  selbes  in  gleicher  Absicht  durch
Unser  Regierungeblatt  bekannt  gemacht  werden.

Zu  dessen  Urkume  haben  Wir  diesen  Brief

eigenhändig  unterzeichnet  und  mit  Unserm
größern  geheimen  Insiegel  bedrucken  lassen.

Gegeben  in  Unserer  Haupt  =  und  Residenz=
  Stadt  München  den  zwanzigsten  April

 

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im  Eintausend  acht  hundert  und  eilften,  Unserer
  Regierung  im  sechsten  Jahre.
Max  Jose  pbh.
Graf  von  Montgelas.
Auf  kdulglichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-  Sekretaͤr
Baumuͤller.

 

(Die  Errichtung  einer  Posthalterei  zu  Holzkirchen
  betreffend.  )
Wir  Marimilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Batern.
Wuhaben  auf  den  an  Uns  erstatteren  Vortrag
  beschlossen,  zu  Holzkirchen,  im  bandgerichte
  Wolfertshausen  eine  Unterlagpost  anzulegen,
  und  dieselbe  dem  Bierbräuer  Jakob
Hollfeld  zu  übertragen.  Die  Post-Entfernung
  von  Holzkirchen  nach  München  sezen
Wir  auf  eine  doppelte  Post  fest.  Oie  Gens“
ral:  Post,  Dirrektion  hat  hienach  das  Geeignete
  zu  versügen.  München  den  g.  Mai  1811.
Max  Josepb.
Graf  von  Monegelas.
Uuf  kdniglichen  allerhchsten  Befehl
der  General-Sekrerär
Baumuller.

 

Die  Schuzblattern  =  Impfung  betreffend.)

Da  es  sich  gezeigt  hat,  daß  ohnerachter
der  sehr  bestimmten  Vorschriften  des  allerhöchsten
  Schuzblattern=  Gesezes  vom  36.  August
1807  in  Hinsicht  der  Zeit  der  Impfpflichrigkeit
  der  Kinder  hin  und  wieder  immer  noch
Irrungen  und  Zweifel  obwalten,  so  wird  hrer;
mit  bekannt  gemacht,  daß  am  1.  Juli  eines
jeden  Jahres  alle  Kinder,  welche  vor  diesem