Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

  
733. 
Pfarr= Vorsiände aber noch besonders 
anzuweisen, die Lehrer an den teut—- 
schen Schulen in den Staͤdten und vor- 
zuͤglich auf dem Lande, allen Ernstes an- 
zuhalten, derselben nachzukommen und 
vor Schaden zu bewahren. 
Wie aber diefe saͤmtlichen Verfuͤgungen 
uͤberall in Bollzug gesezt worden sind, dar- 
uͤber haben Uns die respektiven General- 
Kreis- und Stadt--Kominissariate spaͤtestens 
bis zum 15. Dezember l. J. einen ausfuͤhr- 
lichen Bericht vorzulegen. 
dunchen den 28. Mai 1811. 
Max Joseoh. 
Graf von Montgelas. 
Auf keontslichen, Grhochsten Befehl 
General-Sekretchr 
F. Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
Die Vereinigung des Wechsel= und Merkantil= 
gerichts erster Instanz in München mit dem 
Stadtgerichte betreffend.) 
Wir Maximlllan Joseph, 
von Gottes Gnaden Könis von Balern. 
Wir haben Uns durch ein von Unserm 
Appellationsgerichte des Isarkreises Uns vor- 
gelegtes berichtliches Gutachren bewogen ge- 
sunden, das hiesige Wechfel= und Merkau- 
tilgericht erster Instanz Unserm Stadtge- 
vichte dahier für die Zukunft einzuverleiben 
Wir verordnen daher wie folgt: 
I. 
Das Wechsel; und Merkantilgericht er- 
ster Instanz dahier bildet ein elgenes, stän- 
734 
diges Separat bei Unserm hiesgen Stade- 
gerichte und besteht künftig aus einem Vor- 
stande, aus zwei rechtsgelehrten Assessoren 
und aus sieben Assessoren des Haudelsstandes. 
II. . 
Die Geschaͤfte dieses Gerichts werden 
nach ihrem bisherigen Umfange bei dlesem 
Separate in kollegialer Form, wie bei Un- 
sern Stadtgerichten behandelt. Jeder Asseß 
sor hat eine vollgeliende Stimme, dem Vor- 
stande aber gebührt bei Gleichheit der Stim- 
men die Enescheidung. 
III. 
Dieses Geriche fertige seine Beschlüsse 
unter der Aufschrift: 
„Königliches Stadegeriche als Wechsel- 
und Merkantilgeriche erster Instanz“ und 
es gereichen unter dieser Aufschrift auch 
sämtliche Eingaben an dassekbe. 
IV. 
Die Tar= und Sportel-Gefälle dieses 
Gerichts, welche bisher unter die Individuen 
desselben vertheilt worden sind, werden 
in Zukunft Unserer Staatskasse besonders 
verrechnek. 
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VI. 
Die Sekretariats- Expeditions-Depo- 
sitions- und Kanzlet: Geschaͤfte werden durch 
die dermal funktionirenden Indiotduen noch 
sortan, wie bieher, versehen. 
VII. 
VIII. 
Zum künftigen Vorstande diefes Geriches 
ernennen Wir den ersten Direktor Unsers 
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