1633
Königlich-Boaierisches
1634
Regierungsblatt.
LXX. Stück. München, Mittwoch den 30. Oktober 1811.
Bekanntmachuygen.
(Die Verpflicheung der Auditoren bei der National-Garde
111. Klasse betreffend.)
Wir Maximtlian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
D. die Verpflichtung der Auditoren bei
Unserer National-Garde III. Klasse ein wesentliches
Erfoderniß ist, so besfehlen Wir,
daß dieselbe bei jedesmaliger Anstellung
eines Auditors nach der unten folgenden
Eidesformel vorgenommen, und über den
Akt der Verpflichtung ein Protokoll abgehalten
werden solle.
An jenen Orten, wo diese Verpflichtung
bisher nicht geschehen seyn sollte, ist sie alsbald
vorzunehmen, und der kommandirende
Offtzier der National-Garde hiernach dienstmässig
anzuweisen.
München den s. Oktober 1811..
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehlder
General-Sekretär
F. Kobell.
Eides = Formel.
für dle
Auditoren der königlichen National= Garde
III. Klasse.
Sie sollen schwören zu Gott dem Allmächrigen
einen körperlichen Eid, daß sie
Seiner Masestät dem Könige von Baiern,
als Ihrem allergnddigsten Könige und Herrn.
wollen treu und hold seyn, bei allen Gelegenheiten
allen Schaden zu verhindern, und
Nutzen zu befäördern sich bestreben werden;
daß sie als Auditoren der königlichen National-Garde
III. Klasse nach Vorschrift der
für diese National-Garde erlassenen allerhöchsten
Verordnungen, und bei eintretenden
Garnisons-Dienste auch nach dem Sinne
der königlich baierischen Milicdr-Geseze
und des Duell-Mandats, überhaupt aber
nach Inhalr des Subordinations-Reglements
vom 23. December 1805 und der Gerichtsordnung
vom 24. Mai 1800 in allen vorkommenden
Fällen unparteiische Untersuchung
pflegen, und ihr rechrliches Gurachten
erstatten wollen, ohne Ansehen der Person
und des Karakters, nach ihrem besten
Wissen und Gewissen, Niemand zu Lieb und-(113)