Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

2027 
  
weisungen uͤber die Rechtlichkeit ihrer 
Anspruͤche unter einem Termine von zwei 
Monaten aufzufodern. Dasselbe hat das 
Stipendien-Ephorat zu Landshut ruͤck- 
sichtlich der unter seiner Administrazion 
stehenden Familien: oder Lokal: Stipen- 
dien zu beobachten. 
3) Wenn nach Verlauf dieses Termins sich 
für irgend ein Familien= oder Lokal: Sti- 
pendium kein fundationsmäßiger Kompe- 
tent gemeldet hat, und dasselbe nach dem 
Nr. 1. geeignet ist, als ein allgemeines 
behandelt zu werden, so ist auf dasselbe 
ein anderes, obgleich nicht fundations- 
mäßiges Individunm aus der Zahl der- 
jenigen, welche sich der Konkurs-Prü#- 
fung für ein allgemeines Stipendium un- 
terzogen haben, nach den Befund seiner 
Würdigkeit und Dürftigkeit in Vorschlag 
zu bringen. Ein solches Stipendium 
kann jedoch einem nicht fundationsmäßi- 
gen Subjekte immer nur auf ein Jahr 
verliehen werden, und ist, wenn nach 
Verlauf desselben sich ein fundations- 
mäßiges Individuum über seine Ansprü- 
che auf dasselbe hinlänglich ausweiser, 
einem solchen zu übertragen. Wird das- 
selbe Stipendium auch im zweiten und 
in mehreren folgenden Jahren von keinem 
sfundationsmäßigen Individuum ange- 
sprochen, so ist es wieder einem nicht 
sundationsmäßigen Studierenden, jedoch 
immer nur auf ein Jahr zu verleihen, 
oder ein solcher im Fortgenusse allemal 
auf ein Jahr zu bestärigen. 
2028 
4) Diesenäheren Bestimmungen werdendurch 
Unser Regierungsblatt zur allgemcinen 
Nachachtung bekannt gemacht. 
München den 1. Dezember 1812. 
Max Josepb. 
Graf von Monegelas. 
Auf kbuiglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretir 
F. Kobell. 
Bekanntmachungen. 
— — 
(Das Kriegskosten-Peräguations-Geschäft im 
ehemaligen Fürstenthume Sal#burg be- 
tressend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Auc dem Rechnungs-Berichte vom 4. vorie 
gen Monats haben Wir mit Wohlgefallen das 
befriedigende Resultat der Geschäftsführung 
Unserer für das ehemalige Fürstenthum Salz- 
burg ernannten Kriegsschulden-Peräguations= 
Kommission für das verflossene Etats= Jahr 
1311 ersehen, nach welchen aus einer Ein: 
nahme von 40414 fl. 47 kr. eine Ausgabe 
von 42177I. fl. 221 kr. bestritten und auf 
das laufende Etats-Jahr ein Ueberschuß 
von 4243 fl. 2414 kr. übertragen worden ist. 
Was die Dotirung der Kriegsschulden- 
Tilgungs-Kasse für das laufende Etats- 
Jahr anbelangt, wollen Wir: in Erw# 
gung, daß das allgemeine SteuerProvit 
sorium im Salzburgischen erst mit Ende Ok- 
tobers 1813 eintreten, das Familien= Schuz- 
geld aber in vieler Beziehung, so wie es
	        
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