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Niedermuͤnster 9 fl. 29 kr. — di.
Die dortige Judenschaft 25- — -—-
Summa nach Abzug des
Postrerto pr. 1 fl. 3 kr. 2zo: 33= 3
Durch das Landgericht Ansbach im Re-
zatkreis aus den dortigen Pfarreien
139 36“
Vem vandgerichte Vilshofen nachträglich
"6“ 8 „4
Durch das General-Kommissariar des
Isarkreises den Beitrag eines ungenannten
Kanonikus nach Abzug des Postpor pr. 24 kr.
11 30
Durch das General= Kommissariat des
Innkreises über die bereits schon am 7ten
Arril vorigen Jahrs übersendete Summe
pr. ölso fl. 31 kr. neuerdings nach Abzug
des Postporto pr. 4 fl. sa kr. die Summe
von 863 -52 -
Durch das General: Kommissariat des
Regenkceises nach Abzug des Postvorto pr.
48 kr. die Summe von #181 40
Durch das Landgericht Wertingen nach
Abzug von 37 kr. Posiporto co- 1271
Durch das Landgericht Dinkelsbühl im
Rezatkreise von mehrern meist selöst armen
Gemeinden nach Abzug des Poslporto pr.
1 fl. q kr. die Summe von 31 . 34.n
Durch das General-Kommissariat des
Regenkreises abermals eingelaufen nach Ab-
zug des Posiporto pr. 1 fl. s7 kc. die Sum-
me von 464 : 18.
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In Hinscht dieser edelmüthigen parrioti-
schen Unterstuzungs-Beiteäge bringt man
diese Nachweisung des Empfanges der anze-
führten Summen verduenden mit dei innig-
sten Dank im Namen der hilfebedürftigen
Bürger des Markres Hals zur Publizitär.
Paßau den 24. Februar 18912.
Königliches General-Kommissa-
riat des Unter-Donankreises.
Graf von Kreitb.
v. Schleis.
(Die Laudgerichts-Bezirke Schwaz und Halle
im Inn-Kreise betreffend.)
1) Mit dem r. Oklober des laufenden
Jahres anfangend soll der ganze Bezirk des
gegenwärtigen Landgerichtes Schwaz dem
Rencamte Rattenberg, der Bezirk des Kand-
gerichts Hall hingegen dem Rentamte Inns-
bruck zugetheile werden.
2) Damit den Unterthanen durch diese
Verfügung bei Entrichtung ihrer grundherr=
lichen Abgaben keine Beschwerde verursacht
wird, haben die Rentbeamten von Inns-
bruck und Rattenberg zu deren Perzeprton
an eigens anzuberaumenden Tagen ersterer
sich nach Hall und lezterer nach Schwaz zu
begeben, und nur diejenigen Individuen,
welche die Emrichrung ihrer Grundabgaben
an diesen Tagen versäumen, zu deren lic
berbringunzg nach Innsbruck und Nattenberg
anzuhalten.