Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Fuͤr die besagte Durchschnitts- Berech- 
angistunter Zifer Xl. das Formular beigelegt. 
F. Einnahmen aus herkommlichen Ga- 
ben, und Sammlungen bei der 
Gemeinde. 
S. 25. Wenn bei einer Seelsorgestelle her- 
kömmliche Gaben, oder bestimmte Sammlun- 
gen für den Geistlichen eingeführt find, z. B. 
bestmmte Neujahrs: Gelder, Deputate an 
Wildpret, Fischen, Brod, Flachs, Eiern, 
Schmalz, Herbsterunk, Fleisch 2c., so ist 
der einjährige approrimative Ertrag solcher 
Gaben und Sammlungen aus einer Durch- 
schnirs, Berechnung der lezten 10 Jahre her- 
sustellen, oder wo es an Aufschreibungen dar- 
über sehlt, nach dem Ertrage des lezten Jah- 
tes zu ermessen, und nach pflichemässiger eig“ 
ner Schzung des Pfarrers zu Gelde anzu- 
schlagen, und in die Fassion aufzunehmen. 
G.26. Ganz freiwillige Geschenke der Ge- 
meinde: Glieder an den Geistlichen im Gelde, 
eder Naturalien, z. B. Viktualien (unbe- 
stimmte Reujahrs-Geschenke, Kirchweihga- 
ben 2c.) können nicht als bleibende Dienstes- 
Emolumente betrachtet werden, weil sie von 
dem Vermögens Stande und guten Willen der 
Emgepfarrten und von der erworbenen persönli- 
chen Achtung und Liebe der Geistlichen abhän- 
gen, und nicht immer auf den Dienstnachfolger 
übergehen. Sie sollen jedoch nach einer Durch- 
schnins, Berechnung von 10 Jahren, oder wo 
ts n Tuusschreibungen daröber fehlr, nach eig- 
ner pflichtmässiger Schäzurg des farrers, 
und nach dem Ertrage des lezten Jahres im 
  
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einjaͤhrigen approximativen Ertrage zu Geld 
angeschlagen, zwar nicht in dem gesammten 
reinen Dienstertrage miteingerechnet, sondern 
nur anhangsweise am Schlusse der Fassiou 
beigesezt werden. 
§. 27. Da die Unterhalts-Beiträge für 
die Hilfsgeistlichen auch zur Pfarrdotarion ge- 
hören; so müssen diejenigen Bezüge, welche 
den bei einer Pfarrei angestellten Hilfspriestern, 
als Kooperatoren, Kaplänen, Supernumera- 
rien 2c. entweder aus besondern Seiftungen, 
oder öffentlichen Kassen, oder von Drivaten 
unmittelbar zu ihrer Sustentation zufliessen, 
ohne von dem DPfarrer selbst perzipirt zu wer- 
den, gleichsalls in die Fassion am Schlusse 
unter einer besondern Rubrik beigefüge werden. 
Die Sammlungen am Flachse, oder an 
andern Naturalien, welche die Hilfspriester, 
da wo es herkommlich ist, bei ihren Gemeinden 
anstellen, müssen hiebel ebenfalls in Anschlag 
gebracht werden. 
Nach diesen Rücksichten bilder die lezte 
Rubrik der Fassionen die Position: beson- 
dere Nebenbezüge zur Sustentation der 
Hilfsgeistlichkeit. 
a. Fire Bezüge mie Benennung der Quelle, 
aus welcher sse kommen, der Angabe ih- 
rer Art, ob im Gelde, oder in Naturalien, 
und der Bestimmung ihres Betrages. 
b. Sammlungen an Naturalien von der 
Gemelnde. In Ansehung der Ertrags- 
Berechnung dieser Sammlungen gelten 
die ndmlichen Worschriften, welche oben 
#. . wegen Sammlungen der Pfarrer 
überhaupt gegeben find.
	        
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