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Fuͤr die besagte Durchschnitts- Berechangistunter
Zifer Xl. das Formular beigelegt.
F. Einnahmen aus herkommlichen Gaben,
und Sammlungen bei der
Gemeinde.
S. 25. Wenn bei einer Seelsorgestelle herkömmliche
Gaben, oder bestimmte Sammlungen
für den Geistlichen eingeführt find, z. B.
bestmmte Neujahrs: Gelder, Deputate an
Wildpret, Fischen, Brod, Flachs, Eiern,
Schmalz, Herbsterunk, Fleisch 2c., so ist
der einjährige approrimative Ertrag solcher
Gaben und Sammlungen aus einer Durchschnirs,
Berechnung der lezten 10 Jahre hersustellen,
oder wo es an Aufschreibungen darüber
sehlt, nach dem Ertrage des lezten Jahtes
zu ermessen, und nach pflichemässiger eig“
ner Schzung des Pfarrers zu Gelde anzuschlagen,
und in die Fassion aufzunehmen.
G.26. Ganz freiwillige Geschenke der Gemeinde:
Glieder an den Geistlichen im Gelde,
eder Naturalien, z. B. Viktualien (unbestimmte
Reujahrs-Geschenke, Kirchweihgaben
2c.) können nicht als bleibende Dienstes-Emolumente
betrachtet werden, weil sie von
dem Vermögens Stande und guten Willen der
Emgepfarrten und von der erworbenen persönlichen
Achtung und Liebe der Geistlichen abhängen,
und nicht immer auf den Dienstnachfolger
übergehen. Sie sollen jedoch nach einer Durchschnins,
Berechnung von 10 Jahren, oder wo
ts n Tuusschreibungen daröber fehlr, nach eigner
pflichtmässiger Schäzurg des farrers,
und nach dem Ertrage des lezten Jahres im
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einjaͤhrigen approximativen Ertrage zu Geld
angeschlagen, zwar nicht in dem gesammten
reinen Dienstertrage miteingerechnet, sondern
nur anhangsweise am Schlusse der Fassiou
beigesezt werden.
§. 27. Da die Unterhalts-Beiträge für
die Hilfsgeistlichen auch zur Pfarrdotarion gehören;
so müssen diejenigen Bezüge, welche
den bei einer Pfarrei angestellten Hilfspriestern,
als Kooperatoren, Kaplänen, Supernumerarien
2c. entweder aus besondern Seiftungen,
oder öffentlichen Kassen, oder von Drivaten
unmittelbar zu ihrer Sustentation zufliessen,
ohne von dem DPfarrer selbst perzipirt zu werden,
gleichsalls in die Fassion am Schlusse
unter einer besondern Rubrik beigefüge werden.
Die Sammlungen am Flachse, oder an
andern Naturalien, welche die Hilfspriester,
da wo es herkommlich ist, bei ihren Gemeinden
anstellen, müssen hiebel ebenfalls in Anschlag
gebracht werden.
Nach diesen Rücksichten bilder die lezte
Rubrik der Fassionen die Position: besondere
Nebenbezüge zur Sustentation der
Hilfsgeistlichkeit.
a. Fire Bezüge mie Benennung der Quelle,
aus welcher sse kommen, der Angabe ihrer
Art, ob im Gelde, oder in Naturalien,
und der Bestimmung ihres Betrages.
b. Sammlungen an Naturalien von der
Gemelnde. In Ansehung der Ertrags-Berechnung
dieser Sammlungen gelten
die ndmlichen Worschriften, welche oben
#. . wegen Sammlungen der Pfarrer
überhaupt gegeben find.