Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Fuͤr  die  besagte  Durchschnitts-  Berechangistunter
  Zifer  Xl.  das  Formular  beigelegt.

F.  Einnahmen  aus  herkommlichen  Gaben,
  und  Sammlungen  bei  der
Gemeinde.

S.  25.  Wenn  bei  einer  Seelsorgestelle  herkömmliche
  Gaben,  oder  bestimmte  Sammlungen
  für  den  Geistlichen  eingeführt  find,  z.  B.
bestmmte  Neujahrs:  Gelder,  Deputate  an
Wildpret,  Fischen,  Brod,  Flachs,  Eiern,
Schmalz,  Herbsterunk,  Fleisch  2c.,  so  ist
der  einjährige  approrimative  Ertrag  solcher
Gaben  und  Sammlungen  aus  einer  Durchschnirs,
  Berechnung  der  lezten  10  Jahre  hersustellen,
  oder  wo  es  an  Aufschreibungen  darüber
  sehlt,  nach  dem  Ertrage  des  lezten  Jahtes

  zu  ermessen,  und  nach  pflichemässiger  eig“

ner  Schzung  des  Pfarrers  zu  Gelde  anzuschlagen,
  und  in  die  Fassion  aufzunehmen.

G.26.  Ganz  freiwillige  Geschenke  der  Gemeinde:
  Glieder  an  den  Geistlichen  im  Gelde,
eder  Naturalien,  z.  B.  Viktualien  (unbestimmte
  Reujahrs-Geschenke,  Kirchweihgaben
  2c.)  können  nicht  als  bleibende  Dienstes-Emolumente
  betrachtet  werden,  weil  sie  von
dem  Vermögens  Stande  und  guten  Willen  der
Emgepfarrten  und  von  der  erworbenen  persönlichen
  Achtung  und  Liebe  der  Geistlichen  abhängen,
  und  nicht  immer  auf  den  Dienstnachfolger
übergehen.  Sie  sollen  jedoch  nach  einer  Durchschnins,
  Berechnung  von  10  Jahren,  oder  wo
ts  n  Tuusschreibungen  daröber  fehlr,  nach  eigner
  pflichtmässiger  Schäzurg  des  farrers,
und  nach  dem  Ertrage  des  lezten  Jahres  im

 

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einjaͤhrigen  approximativen  Ertrage  zu  Geld
angeschlagen,  zwar  nicht  in  dem  gesammten
reinen  Dienstertrage  miteingerechnet,  sondern
nur  anhangsweise  am  Schlusse  der  Fassiou
beigesezt  werden.

§.  27.  Da  die  Unterhalts-Beiträge  für

die  Hilfsgeistlichen  auch  zur  Pfarrdotarion  gehören;
  so  müssen  diejenigen  Bezüge,  welche
den  bei  einer  Pfarrei  angestellten  Hilfspriestern,
als  Kooperatoren,  Kaplänen,  Supernumerarien
  2c.  entweder  aus  besondern  Seiftungen,
oder  öffentlichen  Kassen,  oder  von  Drivaten
unmittelbar  zu  ihrer  Sustentation  zufliessen,
ohne  von  dem  DPfarrer  selbst  perzipirt  zu  werden,
  gleichsalls  in  die  Fassion  am  Schlusse
unter  einer  besondern  Rubrik  beigefüge  werden.

Die  Sammlungen  am  Flachse,  oder  an
andern  Naturalien,  welche  die  Hilfspriester,
da  wo  es  herkommlich  ist,  bei  ihren  Gemeinden
anstellen,  müssen  hiebel  ebenfalls  in  Anschlag
gebracht  werden.

Nach  diesen  Rücksichten  bilder  die  lezte
Rubrik  der  Fassionen  die  Position:  besondere
  Nebenbezüge  zur  Sustentation  der
Hilfsgeistlichkeit.

a.  Fire  Bezüge  mie  Benennung  der  Quelle,
aus  welcher  sse  kommen,  der  Angabe  ihrer
  Art,  ob  im  Gelde,  oder  in  Naturalien,
und  der  Bestimmung  ihres  Betrages.

b.  Sammlungen  an  Naturalien  von  der
Gemelnde.  In  Ansehung  der  Ertrags-Berechnung
  dieser  Sammlungen  gelten
die  ndmlichen  Worschriften,  welche  oben
#.  .  wegen  Sammlungen  der  Pfarrer
überhaupt  gegeben  find.