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Königlich = Balerisches
1002
Regierungsblat t.
XXXVI. Stuck. München,
Bekanntmachungeu.
(0Die Abreise Seiner Majestat des Königs betref-
fend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
D. Wir bei Unserer demnächst eintretenden
Bade-Reise, so wie es im vorigen Jahr ge-
schehen ist, wieder auf gleiche Art die oberste
beitung aller während Unserer Abwesenheit
vorkommenden Gescháfte des Ministeriums
der auswärtigen Angelegenheiten sowohl als
jenes der Finanzen und des Innern fortwäh-
rend durch Unsern geheimen Staats= und Kon-
ferenz-Minister, Grasen von Montgelas
besorgen lassen, und denselben autorisirt ha-
ben, in allen Fällen, welche nicht Unsere be-
sondere Genehmigung erfodern, die nöthi-
gen Ausfertigungen aus Unserer Spezial- Voll-
macht zu unterzeichnen; so wird dieses hie-
durch der allgemeinen Nachachtung willen zur
öffentlichen Kennrniß gebracht.
Mänchen den r7. Juni 1812.
Mar Josepb.
Graf von Montgelas.
Luf kdniglichen allerhdchsten Befehl
diert General- Sekretaͤr
Baumuller.
l
Mittwoch den s4. Juni 1372.
(Die oberste Leitung der Geschäfte des Jostlz-Mi-
nisteriums während der Abwesenhelt Selner Ma-
jestär des Kbnigs betreffend.)
Seine Majestät der König haben mittels
allerhöchsten Kabinets-Schreiben vom 18. Ju-
ni dieses Jahres Dero geheimen Staats= und
Konserenzminister Grasen von Reigersberg.
den Auftrag ertheilt: die oberste beitung aller
während Höchstdero Abwesenheit vorkommen=
re Geschäfte des Ministeriums der Justiz sort-
während zu besorgen, und in allen Fällen,
welche nicht die allerhöchste besondere Geneh-
migung erheischen, die nörhigen Ausfertigun:
gen aus königlicher allerhöchster Spezial-Voll-
macht zu unterzeichnen, und an alle seinem
Ministerium untergeordneten Stellen ausferti-
gen zu lassen.
München den 18. Juni 71872.
(Die Mautdehandlung des Alauns betreffend.)
Wir Maximilian-Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da nach dem Berichte Unserer General-
Zoll- und Maurdirektion vom 36. v. M. in
Unserm Königreiche eine zur Befriedigung.
des inländischen Bedürfnisses mehr als hin-
reichende Anzahl Bitriol- und Alaun-Werke
bestehr, und die unbeschränkte Einfuhr der
auswüärtigen Fabrikate dieser Art dem Absaze
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