Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

1389 
Bekanntmachungen. 
  
(Die kuͤnftige Administration uͤber die Zentral- 
Pensions-Anstalt der Hinterlassenen der Ad- 
vokaten betreffend. ) 
Wir Maximilian Josepbp, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Wir haben zwar nach der unterm 16. 
August rgro ertheilten Nomination des Gra- 
fen von Reigersberg zu Unserm Staats= 
und Konferenz-Minister der Justiz die Seelle 
eines Chefs der Zentral: Pensions-Anstalt 
der Hinterlassenen der Advokaten, durch ein 
allerhöchstes Reskript vom 23. Sept. 1810 
dem Präsidenten des Apellazionsgerichts 
des Isar-Kreises, Klement Freiherrn von 
eeyden, zu übertragen allergnädigst gern- 
her. Nachdem aber Unser Staats= und Kon: 
ferenz-Minister der Justiz, Graf von Rei- 
gersberg, neuerlich den Wunsch zur Ueber- 
nahme der Administration über die bezeichnete 
Pensions-Anstalt geäussert hat, so wollen 
Wir Unsern Avppellazionsgerichts Präsi, 
denten, Freiherrn von Leyden, von der Funk- 
tion eines Chefs der Zentral-Penssons-An- 
stalt der Hinterlassenen der Advokaten, unter 
dem Ausdrucke der besondern Allerhöchsten 
Zufriedenheit über den bisher bezeugten Eifer 
für die Aufnahme dieser Anstalt, und für 
die Verbesserung ihres Fondes, hierdurch be- 
freien, und diese Stelle mit dem Eintritte des 
künftigen Etats-Jahrs 1873 Unserm Staats- 
und Konferenz" Minister der Justiz, Grafen 
von Reigersberg, allergnädigst anver- 
trauen. 
1390 
  
Wir lassen dieses durch das Regierungs- 
blatt zur oͤffentlichen Kenntniß bringen, damit 
sich die Appellazionsgerichte soweohl als die 
kontribuirenden Individuen hiernach zu richren 
wissen. 
München den 31. Jull 1812. 
Max Jose ph. 
Graf von Moncgelas. 
Aaf kbniglichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekret##r 
5F. Kobell. 
  
(Die diesjährlge Kenkurs-Prüfung der Schul- 
adspiranten zur Aufnahme in das Schulleh- 
rer-Seminar betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Für die zur nächsten Aufnahme in das 
Schullehrer= Seminar dahier allergnädigst 
vorgeschriebenen Kenkurs-Prüfung wird hie- 
mit der erste Okrober l. J. angeseze, wo sich 
alle Schuladspiranten am gedachren Seminar 
einzusinden, und die nöthigen Zeuguisse, wo- 
fern dleselben nicht schon früher hieher elnge- 
sendet worden, beizubringen haben. 
Muͤnchen den 27. Juli 1812. 
Koͤnigliches General-Kommissariat 
des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Rainprechter. 
  
(Die Pfarrei Relth betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Das bioherige Pfarr-Vikariar Reith, 
königlichen Landgerichts Braunau, welches 
ohnehin die Eigenschaften einer Pfarrei voll, 
(9P5°)
	        
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