Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Zutheilungen seiner Bestandtheile an die 
neuen Landgerichte Markt Bibart, und Ip- 
hofen, ganz aufgehoben wird. 
Wir wollen diese Unsere allerhoͤchsten Be- 
schlüsse längstens bis zum 1. März 1812. 
vollständig vollzogen wissen, und befehlen 
deshalb Unserm General = Kommissariate 
des Rezat: Kreises, die geeigneten Verfü- 
Jungen zu treffen, damit bis dahin sämttli- 
che in dem Fürstenthume Bairenth unter- 
halb Gebirgs, und in dem Amte Schlüssel- 
seld dermal bestehenden untern Polizei: und 
Justiz -Behörden ausgelößt, und an ihrer 
Stelle die von Uns angeordneren Polizei= 
Kommissariate, Stadt = und Landgerichte, 
nech vorgängigen ordentlichen Amts= Ertra= 
ditionen, in Aktivitát gesezt sind. 
Die Benennung des Personals wird be- 
sonders erfolgen. 
tünchen den é. Jänner 1812. 
Mar Josepb. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekrekér. 
F. Kobell. 
(sDie Uebersicht der Verpflegungs-Kosten der kd- 
niglichen Truppen in den Jahren 180#5, 
welche zur Vergütung angewiesen worden, be- 
treffend.) 
  
Ministerium der Finanzen. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Aus dem beigefügten Verzeichnisse erse- 
hen sämtliche Finanz-Direktionen jene Ver; 
  
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gütungs-Summen, welche bisher füe die in 
den Jahren r309. und 18710. an die könige 
lichen baierischen Truppen abgegebene Ver- 
pflegung angewiesen worden sind, und theils 
mittels Abrechnung an dem allgemeinen Kand- 
anlehen, theils baar hinaus zu vergüten wa- 
ren. 
Da Seine königliche Majestat unterrich- 
tet seyn wollen, in wieferne die Hinauszah= 
lung durch die einschlägigen Rentämter voll- 
zogen, und den Unterthanen ihr Guthaben 
unverkürzt zugekemmen sey, so befehlen Aller- 
höchstdieselben, daß die Hinausbezahlungs-= 
Protokolle von sämtlichen Rentämtern abge- 
fodert, und nach vorgängiger Revision, wenn 
solche nicht bereits verfügt worden seyn sollte, 
binnen 6 Wochen an Allerhöchstdero Finanz= 
Ministerium zur Einsicht vorgelegt werden 
sollen. 
München den 20. Dezember 1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär. 
G. Gelger. 
  
Uebersicht 
Jener allerhöchsten Geldanweisungen, welche 
für die Verpflegungs= Kosten des keniglich 
baierischen Militärs in den Jahren 1809. 
und 1310. an die verschiedenen Finanz-Di- 
rektionen erlassen worden.
	        
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