IIIV
Rheinkreis. Die Betreibung von Wirthschaften
durch die Bürgermeister im Rheinkreise betr.
S. 11.
— Gemeindeumlagen im Rheinkreise betreffend-K.
Allerh. Erklärung im Landragsabschiede
hierüber. S. 12.
— Gesetz, den Bestand und die Wahl der Gemeinderäthe
im Rheinkreise betreffend. S.
137 — 144.
— Gesetz, das Gemeinde-Umlagenwesen im
Rheinkreise betr. S. 145—152.
S.
Sparkassen-Capitalien. Kbhuigl. allerböchste
Erkldrung auf den Antrag der Stände
wegen Veiusuns der Sparkassen-Capitalien.
S. 3
Selbsthil ¾ e.
S. 44.
Schulen, isce Kreislast. S. 167. D. 1.)
Schullehrer-Seminarien find Kreislasten.
S. 167. D. 1.)
Schulpflichtigkeit; Königliche allerhöchste
Erklárung auf den Antrag der Stände, die
Dauer der Schulpflichtigkeit betr. S. 35. X.
Schulwesen, teutsches, ist Kreislast. S.
167. D. 1.
Staatsaus gaben. Festsetzung der
Staatsausgaben (im Finanzgesetze),
jährliche Durchschnirtesumme derselben. S.
155. §. 3. Etakssumme für die einzelnen
Ministerien S. 155. F. 4.; (nebst Beilage
1. A. zum Gesetzblatte Nr. 8.) — Deckung
des Bedarfs der Staatsschuldentilgungsanstale.
S. 156. . 5. — Ausgaben, die
nicht ins. Budget aufgenommen, aber aus
Nlagen über die Selbsthilfe.
den Erübrigungen der III. Finanzperiode bestritten
werden. S. 157. F. 6.
IXFT
Staatseinnabmen; Voranschlag derselben;
S. 159. F. 7. nebst Beilage I. B. zum Gesetzblatte
Nr. 8. — Erhebung der direkren
Suern S. 159. 89. 8. — Erhebung der
Jollgefälle S. 161. . 9. Ausscheidung der
den Kreisen zugewiesenen Lasten und Fonds.
S. 162. F. 10.
— — Verwendung der Staatseinnahmen
in den Jabren 1833, 1834 u.
18323, und kgl, allerhochste Erklieung *
0 rv S. 26. A.
Staatsgebäude und Gefaͤngnigb auten;
Kbnigliche allerbochste Erklärung auf
den Autrag der Seände, die Staatsgebaude
und Gefäagnißbauten betr. S. 29.
Staatsgebäude; gänzlicher Wiederaufban
bestehender Staatsgebäude ist als Landneubau
zu betrachten; S. 169. B. 2.)
Staatslasten; Gesetz Üüber die Ausscheidung
der Kreislasten an den Staakslasten. S.
165 — 176., Neubauten sind Staatslasten.
S. 168. Art. 1I.
Kdnigliche allerhöchste Erklärung
im Landtagsabschiede, die Ausscheit
dung der Kreislasten von den Staatslasteo
betr. S. 20 H.
— — Was als Sltaatelast zu betrachten.
S. 172. Art. VII.
St#aatbschulven-Tilgungs-" Anstalt:
Stand der Scaateschuld in
den Jahren 1833 1833 und 1832, knigliche
allerhdchste Erklärung im Landtagsabschiede
hierüber. S. 26 — 28.
Staatsrealitäten; Kdnigliche allerhdchste
Erklärung auf den Antrag der Stände, den
Verkauf der Staatsrealitäten betreffend; S.
30.
Staatsschulden -Tilgungs= Austalt;
Kbnigliche allerhöchste Erklärung auf den
Antrag der Stände, die Ueberlassung undenätzter
Gelder aus den Finanzkassen an die