Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

L 
(Die Joseph Zwetlersche Stiftung betref- 
feud.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl SeinerMajestaͤt desKoͤnigs. 
Der in Muͤnchen verstorbene koͤnigliche 
Kamerdiener und Juwelier Joseph Zwet- 
ler hat in seinem am 18. August vorigen 
Jahrs errichreten Testamente die Summe 
von zooo Gulden aus seiner Verlassenschaft 
sum Fonde einer Stiftung für die männliche 
Felerragsschule in München bestimmt. 
Die aus diesem Kapitale nach 3 pr. Zent 
heorgehenden jährlichen Zinse zu 180 Gul- 
den solen nach der Anordnung des Seifters 
unker dem Mamen Zwetlersche Stiftung 
dem ausgezeichnetsten Feiertagsschüler in der 
An ausgefolgt werden, daß dieser Betrag 
für denselben verzinslich angelegt, ihm die 
Obligajion zugestellt, und der jsährliche ab- 
falende Zins gereicht, das Kapital von 
150 fl. selbst aber erst bei seiner Verheura- 
tung oder Ansäßigmachung ausbezahlt wird. 
Seine knigliche Majestät haben dieses 
Vermächmiß, durch welches der Stifter den 
ersten dermaligen Hauptpreis in dem wohl- 
thärigen Instttute der mnnichen Feiertags- 
schule zu München begründet, und sich auf 
die dankbare Erinnerung seiner künftigen 
Seifeungs, Genossen den gerechtesten An- 
  
ars 
spruch erworben hat, mit allerhoͤchstem Wohl- 
gefallen zu genehmigen, und zugleich zu be- 
fehlen geruht, daß dasselbe zur oͤffentlichen 
Kenntniß gebracht werden solle. 
Manchen den 25. Februar 1814. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekret# 
F. v. Kobell. 
  
(Die Kriminal-Geschäfte der Stadtgerichte so- 
wohl im IV. Quartale, als auch un gan- 
zen Jahre 1873 betreffend.) " 
  
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die General Uebersicht der von sämeli- 
lichen Stadtgerichten im IV. QJuartale 1313 
geleistetren Kriminal; Arbeiten, und eine 
summarische Uebersicht aller bei den genann- 
ten Behörden im Jahre 18 3 gesührten 
Kriminal= Untersuchungen wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
München den 22. Februar 1314. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General= Sekretár 
v. Nemmer. 
(:r)
	        
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