Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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gen der Strafgerichte im IV. Quartale ge- 
trennt dargestellt werden müssen, betragen 
die Kriminal: Enescheidungen der Quartale 
L II. Ul. die Summe von 3580. Werden 
die Entscheidungen der Kriminal= und Zivil- 
Serafgerichte im IV. Quartale mit 935 
hinzugerechnet, so ergiebt ssich die Total- 
Summe von 4524. Außer den zu diesen 
Entscheidungen verfaßten Vorträgen der Re- 
ferenten wurden auch noch 432 Korreferate 
abgelegt. 
2) Die Enescheidungen des IV. Quartals 
bestehen: 
e in 625 Erkenntnissen der Kriminalge- 
richte, wovon 287 auf geschlossene Ge- 
neral= Untersuchung oder Lossprechung 
nach dem Artikel 104, Theil II. des 
Strafgesezbuches ergiengen, 338 aber 
nach der Spezial-Untersuchung definitiv 
gefällt wurden, und 
b) in Z Erkennenissen der Zivil-Straf- 
gerichte, wovon 285 in I. und 25 in 
U. Instanz erlassen wurden. 
3) Die Summe der Voerträge auf Ent- 
scheldung hat sich demnech von 4841 auf 
4521, also um 317 vermindert. 
4) Die Vorträge auf Ersezungen, Kas- 
sazion des Verfahrens rc., betragen 1301, 
also um 278 mehr als im Jahre 1812. 
§) Die folgenden drei Rubriken enthal- 
ten einen Gesammt-Betrag von 2444 Ar- 
517 
beiten, also uin Sro weniger als im vor- 
hergehenden Jahre, welche Differenz-Sum- 
men aus 154 gutachrlichen, und so Re- 
Mißberichten, dann Job Kommunikaten und 
Korrespondenzen zusammengesezt ist. 
*60) Nur 40 eingelaufene Akten wurden 
bis zum Schlusse des Jahres niche mehr 
zum Vortrage gebracht, wovon zwei aus 
dem III. Quartale übertragen, alle übrigen 
aber im lezten Monate des Jahres und 
größtentheils erst in den lezten Tagen des- 
selben eingekommen waren, · 
Diese Resultate des ruͤhmlichen, von den 
Mitgliedern der oberen Gerichtshöfe bethä- 
tigten Junßizeifers werden den Beifall aller 
Scaatsbürger erhalten, welche den Werth 
einer guten Rechts-Verwaltung zu schäzen 
wissen. Sie sind der Aufmerksamkeit Sei- 
uer Majestät des Königs nicht entgangen, 
und Allerhöchstdieselben, gewohnt jedes Ver- 
dienst der Staatsdiener gebührend zu wür- 
digen, haben mit Vergnügen den Angestell- 
ten bei diesen Gerichtshöfen die allerhöchste 
Zufriedenheit mit ihren Dienstleistungen zu 
bezeugen geruhet. 
München den 8. März 1814. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General= Sekretä# 
v. Nemmer.
	        
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