Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

Königlich-Baierisches 
Regierungsblet t. 
  
IIXu. S#tück. München, Mittwoch den #o. April 1814. 
  
Verordnung. 
  
Mie Unlform der Nazional-Garde III. Klasse 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
don Gottes Gnaden. König von Baiern. 
V. mehreren Seiten ist Uns der Wunsch 
der ständigen Razional= Garden in den Städ- 
ten und Märkten des Königreichs vorgetrar 
gen worden, ihre bisherige Uniformen ge- 
gen diejenige vertauschen zu dürfen, welche 
Wir durch Unsere Verordnung vom 33. 
Jänner l. J.“) der gemäß dem Edikte vom 
27. Oktober v. J. sich bildenden Ausdeh- 
nung der N#azional-Garde III. Klasse be- 
willigt haben. 
Da Wir einerseies diesem wohl begrün- 
deten Wunsche zu entsprechen geneigt sind, 
andererseits aber nicht geschehen lassen wol- 
len, daß den nach dem bisherigen Regula- 
tipe uniformirten Gardisten durch uneinstel- 
lige Abänderung ihrer militärischen Tracht 
neue Kosten verursacht werden, so haben 
Wir beschlossen und verordnen Wir andurch 
wie folgt: 
  
*) R###bl. S. 129. 
I. 
Die durch erwaͤhnte Unsere Verordnung 
vom 23. Jänner l. J. vorgeschriebene Unie 
forme soll in Zukunft und allmählich bei der 
gesamten Razional-Garde III. Klasse des 
Königreichs eingeführt werden. 
II. 
Dem zu Folge erhalten andurch die zu 
gedachter Nazional-Garde in was immer für 
einem Grade gehbrigen Bürger der Städte 
und Märkte die der Ausdehnung dieser Klasse 
bereits ertheilte Bewilligung, jene Uniform 
nach der im VI. Scücke des diesjährigen 
Regierungsblatts enthaltenen Vorschrift, 
von nun an zu tragen. 
III. 
Es soll jedoch bei diesen bereits nach dem 
bisher bestandenen Regulativ uniformirten 
Gardisten die Anschaffung der neuen Dien- 
stestrachr lediglich von der freien Wahl oder 
dem Bedürfnisse der Individuen abhängen, 
so daß jeder die elnmal betgeschaften Uni- 
formstücke austragen, und erst nach dersel- 
ben Abnüzung durch die neue Uniform er- 
sezen mag, welche aber sodann in allen Thei- 
len, mithin auch in der Kopfbedeckung und 
(56)
	        
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