Königlich-Baierisches
Regierungsblet t.
IIXu. S#tück. München, Mittwoch den #o. April 1814.
Verordnung.
Mie Unlform der Nazional-Garde III. Klasse
betreffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
don Gottes Gnaden. König von Baiern.
V. mehreren Seiten ist Uns der Wunsch
der ständigen Razional= Garden in den Städ-
ten und Märkten des Königreichs vorgetrar
gen worden, ihre bisherige Uniformen ge-
gen diejenige vertauschen zu dürfen, welche
Wir durch Unsere Verordnung vom 33.
Jänner l. J.“) der gemäß dem Edikte vom
27. Oktober v. J. sich bildenden Ausdeh-
nung der N#azional-Garde III. Klasse be-
willigt haben.
Da Wir einerseies diesem wohl begrün-
deten Wunsche zu entsprechen geneigt sind,
andererseits aber nicht geschehen lassen wol-
len, daß den nach dem bisherigen Regula-
tipe uniformirten Gardisten durch uneinstel-
lige Abänderung ihrer militärischen Tracht
neue Kosten verursacht werden, so haben
Wir beschlossen und verordnen Wir andurch
wie folgt:
*) R###bl. S. 129.
I.
Die durch erwaͤhnte Unsere Verordnung
vom 23. Jänner l. J. vorgeschriebene Unie
forme soll in Zukunft und allmählich bei der
gesamten Razional-Garde III. Klasse des
Königreichs eingeführt werden.
II.
Dem zu Folge erhalten andurch die zu
gedachter Nazional-Garde in was immer für
einem Grade gehbrigen Bürger der Städte
und Märkte die der Ausdehnung dieser Klasse
bereits ertheilte Bewilligung, jene Uniform
nach der im VI. Scücke des diesjährigen
Regierungsblatts enthaltenen Vorschrift,
von nun an zu tragen.
III.
Es soll jedoch bei diesen bereits nach dem
bisher bestandenen Regulativ uniformirten
Gardisten die Anschaffung der neuen Dien-
stestrachr lediglich von der freien Wahl oder
dem Bedürfnisse der Individuen abhängen,
so daß jeder die elnmal betgeschaften Uni-
formstücke austragen, und erst nach dersel-
ben Abnüzung durch die neue Uniform er-
sezen mag, welche aber sodann in allen Thei-
len, mithin auch in der Kopfbedeckung und
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