985
G. 11. Da sich die Wichtigkeit mancher
Gewerbe durch veränderte Richtung des Han-
dels, durch Ertheilung neuer Gewerbs-Kon-
zessionen und anderer in Beziehung auf die
Gewerbtreibenden dussern Umstände mehren
oder mindern kann, so erklären Wir wieder-
holt, daß von Zeit zu Zeit die Revision der
Gewerbesteuer vorgenommen werden soll.
Wir erwarten von dem Eifer, und von
dem vereinigten Zusammenwirken Unserer Fi-
nanzdirekzionen, Polizei-Direktoren, Polizei-
Kommissäre, Landrichter und Rentbeamten,
daß alle neue Gewerbesteuer-Kataster höch-
stens bis zum Schluße Monats Juni lau-
senden Jahres fertig seyn werden, damit
984
soda un am 15. Juli die Abrechnung auf
die Gewerbesteuer-Schuldigkeit für das ge-
genwärtige Finanz-Jahr anfangen könne,
welche Wir im jüngsten Steuermandate vom
13. Februar laufenden Jahres G. XIV. vor-
behalten haben.“)
Zur Wissenschaft aller Betheiligten las
sen Wir gegenwärtige Verordnung durch
das Regierungsblatt bekannt machen.
München den 15. April 1874.
Marx Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
G. v. Geiger.
*n) Ragebl. St. XIV. S. 337. (resbée. S. 345.)
Klassifikazion
der
Gewerbe
zum Behufe der Gewerbesteuer.
Gattungen Haupot-Klassen
der auf in « in in in
il Städten und Städten und, S43 Staͤdten von/
G e we b Maͤrkten Märkten von. Städten von 2000 Fami-
rbe. dem Laude. unter 300 00 — 1000 (11000 — 2000/en und dar-
Familien.]Familien.amilien. über.
petheier II bis III/ II bis 1181llbis 11 bie 1lI bis IV
Baden I bis II I1 11 11 II
Bäcker *7rr7o W„W„ I bis II1 11 II II bis III II bise III
Baumwollenwebern 1 1 1 1 1
Beinringlerr ... 1 1 1 1 1
Bildhauer (Steinmeze) 1 1 I1- 1 L