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Regieru
Koͤniglich-Baierisches
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ngsblatt.
LV. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 27. August 1814.
Bekanntmachungen.
(Die Interkalarfruͤchte von katholischen Pfarreien
in paritaͤtischen Pfarrorten betreffend.)
Wir Maximiltau Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
N.% Unserer Verordnung vom àu. April
1807 (Reggsblatt Seite voz. ) sollen die
Interkalarfrüchte ven erledigten katholischen
Pfeünden den betteffenden Kirchen-Aerarien
zugewendet werden.
Da sich nun über die Auwendung dieser
Vorschrift bei Pfarreien in paritätischen Or-
ken, wo das Kirchenvermögen für die katho-
lischen und proteslantischen Glanbensgenos-
senschaften gemeinschaftlich ist, aus dem Ge-
sichrspunkte, daß nach den bestehenden Ver-
ordnungen die Interkalareinkünfte erledigter
protestantischer geistlicher Pfründen der allge-
meinen Unterstüzungsanstalt für protestanti-
sche Geistliche zusliessen, Anstände ergeben
haben; so haben Wir in Erwägung der
Verschiedenheit der Bestimmungen rücksicht-
lich des Verwendungszweckes der Interka-
larfrüchte nach dem Unterschiede der Kon,
fessionen beschlossen, daß die Interkalarfrüchte
von katholischen Pfarreien paritätischer Kir-
chen als die Mittel zur Bildung eines beson-
dern katholischen Lokal; Kirchenvermögens
behandelt, und sofort nicht den paritätischen
Pfarrkirchen zugewendet, sondern zu dem
Ende in eine eigene Kasse gesammelt, und
verrechnet werden sollen, damit aus solchen
den besondern Zwecken des katholischen Kul-
tus, so weit diese durch das gemeinschaftliche
paritätische Kirchenvermögen nicht gedecke
werden können, nachgeholfen werde.
Diese Bestimmungen lassen Wir durch
das Regierungsblatt zur einschlägigen Nach-
achtung der betreffenden Behörden bekannt
machen. »
Muͤnchen den 17. August 1814.
Aus Seiner Majestät des Koͤnigs
Speztal-Vollmacht.
Graf von Moncgelas.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. von Kobell.
(Konkurs für die Aufnahme in die Zentral-Be-
tetinärschule.) 6
Der Konkurs für die Aufnahme in die
königliche Zentral-Vererinérschule hatdieses
Jahr am 20. Okkober statt, und. uimme F
nen Aufang früh um acht Uhr.
Diejenigen, welche diese Aufnahme wün,
schen, haben sich daher mit den, in dem or-
ganischen Edikte über das Veterinaͤrwesen
(Gufölan 1810 Stuͤck VIII. S. 16, 17
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