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Königlich-Baierisches
1538
Regierungsblatt.
IX Stück. München, Mittwoch den s. Oktober 1818.
Bekanntmachungen.
(Das Trauungs--Nocht bei gemischten Ehen be-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Un alle, durch die frühern Verordnungen
über das Trauungs-Reche bet gemischten
Ehen, veranlaßten Verschiedenheiten und
Irrungen zu beseitigen, sinden Wir Uns
bewogen, die allgemeine Verfügung zu er-
lassen, daß es in solchen Fällen lediglich von
der freien Wahl der Verlobten abhängen
sollr, die Trauung in der Pfarrei des Bräu-
tigams oder der Brauk vollztehen zu lassen,
wobet das nicht trauende Pfarramrdie Enrlaß=
scheine gegen Erlegung der herkommlichen
Gebühren niemals zu verweigern hat.
München den z5. September 1814.
Aus Seiner Majestät des Königs Spe-
zial-Vollmacht.
Graf von Monegelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sefkretär
F. v. Kobell.
(Klassiskazion der protestantischen Dekanate im
Mainkreise.)
Seine Majestät der König haben durch
allerhöchste Entschliessung an das General=
Kommissariat des Mainkreises vom 17. Sep-
tember l. J. in Betreff der Verwilligung von
Dekanats-Funkzions. Gehalten, Unterstüzun"
en und Zulagen für Geistliche aus der allge"
meinen Unterstüzungs= Anstalt für protestan-
tische Geistliche zu Nürnberg, folgende Klas-
Kfikazion der Dekanate im Mainkreise zu
bestimmen geruht:
1) Als protestantische Distrikrs-Dekanate
erster Klasse die zu Baireuth, Bamberg
mit Michelau, Hof, Kreußen, Kulmbach,
Münchberg, Naila, Thurnau, Wunsiedel.
3)) Als Dekanate zweiter Klasse die zu Berneck,
Ludwigstadt, Seibelsdorf, Weiden und die
Juspekzion Nedwit.
(Die landgerichtlichen Kriminal-Geschäfts-Tabellen
für das II. Qnarkal 1814 betreffend.)
Ministerium der Justiz.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Nachfolgende summarische Ueberssche der
von (imtlichen königlichen Landgerichten im
II. Quarkal 1814 gelieferren Kriminal-
Arbeicen wird hiemit zur öffentlichen Keunt-
niß gebrachr.
München den 22z. Sertember 1874.
Graf Relgersberg.
6 Durch den Minister
in Abwesenheit des General-Sekretärs,
v. Nauffer.
(rb)