Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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Nach deren Abzug sich ein reiner Ertrag 
von 73# fl. 10 kr. ergiebt. 
Im Isarkreise: 
8) Die Pfarrei An. 
Durch den Tod des Pfarrers Erhard Land- 
mann wurde die Pfarrei Au in der Dis- 
zes Freising, in dem Dekanate Rosenheim 
und Landgerichte Miesbach erledigt. 
Sie zählt 2027 Seelen, hat vier Filia- 
le, ein Bencium curatum im Orte Au, 
und zwei Schulen. Der Pfarrer hat einen 
Hilfspriester und einen Beneßziaten unter 
sch. 
Die Einkuͤnfte bestehen in 1481 fl. 41kr. 
Die Lasten in 410 fl. 7 kr. 
  
(Die Huttenische Fraͤulein-Stiftung zu 
Nurnberg betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestätdes Königs. 
Unter Beziehung auf die unterm 23. Okto- 
der 131 erschienene Bekanntmachung ?), die 
Freiherrlich von Hurrtentsche Fráulein= 
Stiftung, in speeie die Anmeldung zu der 
mit darunter begriffenen sogenannten gemisch- 
ten Seiftung für fránkische Fréuleins des 
Lormaligen Ritterorrs Baunach, evangelt- 
scher und katholischer Religion, betreffend, 
wird andurch wissend gemachr, daß die stif- 
mngsmäßig ju haltende, auf den r. Junt 
I.J. anberaume gewesene, aber der Zeitumstän: 
de wegen verschoben werdene Versammlung, 
em 7. dieses Monats Dezember gehalten, und 
in dieses, gemaß der Stittungs= Urkunde J. 38. 
» S. Rgasbl.v. I. 1b1a. Seite 1833 
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Art. X. die Ordnung der bis dahin als der 
ersten foͤrmlichen Eroͤffnung dieser Anstalt, 
fuͤr alle, außer den von dem Stifter und der 
Stifterin bereits selbst zum Genusse bean- 
wartschafteten, sich um diesen Genuß gemel- 
det habenden Fraͤulein, die Ordnung, wie 
sie seiner Zeit in den Genuß zu treten ha- 
ben, durch Verloosung bestimmt worden ist. 
Von nun an findet also keine weitere Ver- 
loosung mehr statt, sondern jede der sich 
weiter meldenden Frdulein, tritr, wenn sie 
demnächst das 15te Jahr zurückgelegt har, 
in den Genuß der in der Folge vakant wer- 
denden Präbende, wenn keine von den der- 
malen geloost habenden Fräulein mehr ohne 
Drbende ist, oder die vorhandenen noch keine 
15 Jahre alt sind, nach dem Tage ihrer Ge- 
burt ein, vorausgesezt nämlich, daß nach 
Vorschrift des obigen G. 383. Art. XV. — 
XVII. der Stiftungs-Urkunde, ihre Geburt 
binnen der festgesezten dret Monate oder 
„ Tage bei unterzeichneter königlicher Ober- 
Administrazion der Stiftungen angezeigt 
worden ist. Wird diese Anzeige verspäter, 
so muß das Fräulein allen, auch spärer ge- 
bornen, von deren Geburt die Anzeige vor- 
hin schon geschehen ist, nachstehen. 
Rürnberg den 22. Dezember 1813. 
Königliches Lokal, Kommissariat 
als Ober-Administrazton der 
Stifcungen zu Nürnberg. 
von Kracker. 
Stürzenbaum. 
 
	        
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