Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

1697 
Koͤniglich-Balterisches 
1698 
Regierungsblatt. 
  
LXVII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 16. November 1314. 
Allgemeine Verordnung. 
Die Insinuazion der Erkenntniße an die könig- 
lichen Fiokale betreffend. !) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Au- den von saͤmtlichen Appellazions- 
Gerichten des Koͤnigreiches erstatteten Be- 
richten uͤber den bei Eroͤffnung der Priori- 
tdts-Urtheile an die Kronfiskale bisher beob- 
achteten formellen Geschäftsgang war zu 
entnehmen, daß der in der Gerichtsordnung 
Kapitel 10. Paragraph r§. Numer 3. enthal- 
tenen Verordnung mit Bezug auf die Gesez- 
stelle Kapitel 14. Paragraph 8. Numer 8. 
von mehreren Justiz-Behörden eine sehr ver- 
schiedene Auslegung gegeben werde. 
Um eine von den sämtlichen Appella- 
zions= und Untergerichten in dieser Hinsicht 
zu beobachtende Gleichförmigkeit zu bewirken, 
wird, nach Vernehmung des Ober-Appella- 
zionsgeriches, hiemit zur Nachachtung bemerkt, 
daß nach der bestehenden Organisazion der 
Fisk-late die Verordnung des Judtziar= Co- 
der Kapitel 19. Paragraph #§. Numer 3. für 
die Kron= und Stiftungs-Fiokale, wenn sie 
bei einem Konkurse betheiligt sind, keine An- 
wendung finde, und daß an die Fiskale künf- 
tig von den gefällten Prioritäcs-Urtheilen 
jedesmal eine Abschrift gegen Empfangeschein 
auszufertigen, auch der einschlägige Akt, 
jedoch nur auf ausdruckliches Verlangen, 
denselben mitzutheilen, die Appellazions= 
Nothfrist aber auf jeden Fall vom nächsten 
Tage nach der eingelieferten Bescheids-Ab- 
schrift zu berechnen sey. 
München den §s. Rovember 1814. 
Aus 
Seiner Majestät des Königs Spezial-Vollmacht. 
Graf Reigersberg. 
Auf kdniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretär 
von Nemmer. 
  
Bekanntmachungen. 
Herrschafts= und Ortsgerichee. 
Seine Mojestac der König genehmigten 
auf die Anträge der einschlägigen General= 
Kreiskommissariate die Errichtung folgender 
Ortsgerichte. 
Im Mainkreise: 
(Ortegericht Zedtwiz. ) 
Das Patrimonialgericht des königlichen 
Vasallen Otto budwig von Plotho zu 
(100“. )
	        
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