1697
Koͤniglich-Balterisches
1698
Regierungsblatt.
LXVII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 16. November 1314.
Allgemeine Verordnung.
Die Insinuazion der Erkenntniße an die könig-
lichen Fiokale betreffend. !)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Au- den von saͤmtlichen Appellazions-
Gerichten des Koͤnigreiches erstatteten Be-
richten uͤber den bei Eroͤffnung der Priori-
tdts-Urtheile an die Kronfiskale bisher beob-
achteten formellen Geschäftsgang war zu
entnehmen, daß der in der Gerichtsordnung
Kapitel 10. Paragraph r§. Numer 3. enthal-
tenen Verordnung mit Bezug auf die Gesez-
stelle Kapitel 14. Paragraph 8. Numer 8.
von mehreren Justiz-Behörden eine sehr ver-
schiedene Auslegung gegeben werde.
Um eine von den sämtlichen Appella-
zions= und Untergerichten in dieser Hinsicht
zu beobachtende Gleichförmigkeit zu bewirken,
wird, nach Vernehmung des Ober-Appella-
zionsgeriches, hiemit zur Nachachtung bemerkt,
daß nach der bestehenden Organisazion der
Fisk-late die Verordnung des Judtziar= Co-
der Kapitel 19. Paragraph #§. Numer 3. für
die Kron= und Stiftungs-Fiokale, wenn sie
bei einem Konkurse betheiligt sind, keine An-
wendung finde, und daß an die Fiskale künf-
tig von den gefällten Prioritäcs-Urtheilen
jedesmal eine Abschrift gegen Empfangeschein
auszufertigen, auch der einschlägige Akt,
jedoch nur auf ausdruckliches Verlangen,
denselben mitzutheilen, die Appellazions=
Nothfrist aber auf jeden Fall vom nächsten
Tage nach der eingelieferten Bescheids-Ab-
schrift zu berechnen sey.
München den §s. Rovember 1814.
Aus
Seiner Majestät des Königs Spezial-Vollmacht.
Graf Reigersberg.
Auf kdniglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretär
von Nemmer.
Bekanntmachungen.
Herrschafts= und Ortsgerichee.
Seine Mojestac der König genehmigten
auf die Anträge der einschlägigen General=
Kreiskommissariate die Errichtung folgender
Ortsgerichte.
Im Mainkreise:
(Ortegericht Zedtwiz. )
Das Patrimonialgericht des königlichen
Vasallen Otto budwig von Plotho zu
(100“. )