1751
inzwischen verordnet haben, von den provi-
sorischen Steuer-Kapitalien der Gutskom-
plere den Abgleichungsbeischlag ganz abzu-
sezen, so restringiren Wir Unsere besondere
Verordnungen vom 15. Jaͤnner 1813 und 9.
Jännerll. J. dahin, daß vom laufenden Etats-
Jahre angefangen, die in ersterer den Rekla-
mozionen über die provisorische Besteuerung
der bemaierten gemeinen Gutekemplere be-
willigte Suspensiv-Wirkung ganz zesstren,
und die in lezterer den Reklamaziouen über
die provisorischen Steuer-Kapltalien solcher
HOekonomie-Komplexe, für welche zum Be-
hufe der momentan provisorischen Grund-
Steuer Fassionen gestellt wurden, ange-
gönnte Suspensiv: Wirkung nur mehr für
den dritten Theil der laufenden Steuer
Schuldigkeit statt haben soll.
. 17.
Damit aber auch jene Reklamazlonen
über das allgemeine Steuerprovisorium,
welche durch die oben erwähnten Erleichte,
rungen nicht beseitigt werdeu, und die in
Folge derselben bieher erwachsenen ruhenden
Steuergefälle flüßig gemacht, oder abgeschrie-
ben werden können, so haben Unsere Finanz-
Direkzionen diesem Gegenstande unausge-
sezt die größte Aufmerksamkeit zu wihmem
. 18.
Auf gleiche Weise haben auch bie Fi-
nanz: Direkzionen jener Kreise, in denen das
desinitive Steuer-System mehr oder weni-
ger in Anwendung konmt, neben Unserer
numittelbaren Steuer: Kataster-Kommission
sorafältig daruber zu wachen, daß die gegen
1752
dasselbe angebrachten Reklamazionen ohne
Verzögerung untersucht und eßtschieden
werden.
Gegenwärtige Verordnung sell umder-
züglich durch das Regierungsblatz bekannt
gemacht werden. «-
Gegeben Wien den 25. November 1814.
Mar Josevb.
Vdt. Graf von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl
der General= Sekretär
G. von Geiger.
Herrschafte= und Ortsgerichre.
Seine königliche Moajeslät genehmiaten
auf den Antrag der einschlägigen General=
Kreiskommissariate die Bildung felgender
Herrschafts= und Ortsgerichte.
Im Mainkreise:
(Onsgericht Hagenbach.)
Der Freiherr von Seefried bildet auf
dem Nittergute Hagenbach im dandge-
richte Ebermannstadt ein geschlossenes Orts-
gericht von 64 ständigen Familien.“
München den 17. November 1814.
(Ortsgericht Adlitz.)
Der königliche Gendarmerie: Lientenant
Wilhelm Heinrich Friedrich Karl Freiherr
von Seefriedk bildet bei dem behen Ad-
lik im Landgerichte Po##enstein ein Orts-
gericht. Dasselbe wird in den Orten Adlitz
und Brümberg ö3 behauste Familien be-
greifen.
München den 38. November r814.