Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

177 
Koͤniglich-Baierisches 
178 
Regierungsblatt. 
  
Vm. Stück. München, Samstag den 5. Februar 1814. 
Bekanntmachungen. 
  
(die Annahme von Kadeten bei den freiwilli- 
gen Jägern und Husaren betreffend.) 
  
Ninistertum der auswärtigen An- 
gelegenheitten. 
Aus Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Num die Offiziersstellen bei den frei' 
willgen Jäger-Korps schon größtentheils 
besen snd, so haben Seine Masestät, um 
benzenigen sungen Leuren von guter Exzie- 
hung, Bildung und Kennentssen, welche 
deswegen keine Anstellung als Offiziere mehr 
änden können, die Aussicht auf eine ihren 
Verhälenissen angemessene Verwendung zuer- 
öffnen, allergnddigst beschlossen, daß bei den 
freiwilligen Jäger-Batatllons, und dem Hu 
saren-Korps solche junge Leute als Kadeten 
angenommen, und auch diejenigen, welche bet 
diesen Korps schon früher freiwillig eingetre- 
ten sind, so weit sie die oben angeführten 
Eigenschaften besizen, als solche benenut wer- 
den dürfen. 
Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht wird. 
München den 31. Jänner 1814. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretäs 
v. Baumiller. 
  
1 ]N—dl-444—— 
Be it r 4 3 e 
zur 
ellgemeinen Landes Bewaffnung. 
Seine Majestät der König geruhten 
allirznaͤdigst am 28. Dezember 1813: 
nun sreiwilligen Beitrag, welchen die 
sihleeder der Ministertal: behen= und 
Hoheits/ Sekzion ju Equipirung freiwilliger 
Landhusaren geleistet haben "), als einen 
rühmlichen Beweis ihrer treuen Anhäng-= 
lichkeit an allerhöchstihre Person und das 
Vaterland zu erkennen, und denselben das 
allerhöchste Wohlgefallen zu bezeugen. 
à0 Sieb Reggsbl- I. J. St. II. S. 19. 
(12) 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.