Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

1801 
von 3 — 4, und Samstags von 2 — 3 
Uhr. 
Damie sind mündliche und schriftliche, das 
ganze Jahr hindurch fortlaufende praktische 
Uebungen verbunden. 
0) Katechetik. 
Professor Kündinger, nach geendig: 
ter Theorie der geistlichen Beredsamkeit, über 
däl. J. S9chmidt methodus catechi- 
zundi, Freitags von 3 — 4, und Sam- 
stags von 2 — 3 Uhr; nebst — das ganze 
Jahr fortlaufenden — praktischen Uebungen. 
10) Uebungen in schriftlichen Aussäzen aus al- 
len Fächern der Theologie veranstaltet und 
leitet derselbe. 
11) Kirchenrecht. 
Professor Leiniker, nach Schenkl, 
táglich von 11.— 12 Uhr. 
12) Pastoraltheologie. 
Professor Lôwenheim, nach Schenkl, 
Freitags von 4— 5 Uhr, mit praktischen 
Uebungen in der Liturgie. 
B. Rechtswissenschaft. 
1) Juristische Encyklopädie und Methodologie. 
Professor Rudhardt, unter Benuzung 
seiner (b. Stahel 181 hierüber erschienenen) 
Schrift, wöchentlich dreimal in beliebigen 
Stunden. 
2) Naturrecht. 
Professor Mebger, nach Bauers 
Lehrbuche, wöchentlich dreimal, in noch zu 
wählenden Stunden. 
3) Die gesammte Fechtsgeschichte. 
Professor Rudhardt, nach eigenen 
Hesten, täglich von h — 10 Uhr. 
1802 
4) Institutionen des römischen Rechts. 
Professor Kleinschrod, nach dem 
Höpfnerischen Heincc, täglich von 11 
— 12 Uhr. 
5) Pandekten. 
" Professor Schmidtleltn, nach dem 
Schneidtischen Hellfeld, mit Modi- 
fikazion durch eigenen mitzutheilenden Plan, 
von 8 — U0, und von 3 — 4 Uhr. 
6) Juristische Exegese. 
Professor Rudhardt erklärt Ulpian's 
Fragmente, nach Hugo's Ausgabe, wöchent- 
lich zweimal in beliebigen Stunden. 
7) Teutsches Privatrecht, mit Einschluß des Han- 
dels= und Wechselrechts, des Kameralprivat= 
und des fränkischen Rechts. 
Professor Metger, nach Krüll, in 
beliebigen Stunden. 
8) Vaterisches Zivilrecht. 
Professor Metzger, in zu wählenden 
Stunden. 
9) Kriminalrecht und Kriminalprozeß. 
Prxofessor Kleinschrod, nach dem 
Serafgesezbuche für das Königreich e 
täglich von 3 — 4 Uhr. 
10) Lehenrecht. 
Professor Behr, nach Böhmer, mie 
Rückscht auf das königl. baierische Lehens- 
Edike, von 2 — 3 Uhr. 
11) Posstives Staaterecht. 
Drofessor Behr, Darstellung und Kri- 
tik der früheren öffentlichen Rechtsverhält- 
nisse in Teutschland, in noch zu bestimmen- 
den Stunden. 
(113.)
	        
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