Inspektor — Intendanturen.
der Gewehrfabriken liegt die Beschaffung
ertigung nahme dieser
Gegenstände bestehenden Lokal-Verwaltungen
r Fürsorge ist auch die Ausbildung
der Büchaenmacher in den Gewohrfebriken
übertragen. as -Veterinä
wesen Ist ebenfalla einer napektion unterstellt,
welche für di obildu eines
wissenschaftlich und rallitärtsch tüchtigen
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ung
Strafaustalten zu überwac wie den
Dienstbetrieb der Arbeiterabthellungen zu
regeln. Dice Satr. Armee | kennt Len nur ale
Hülf:
deren Chefs als Inspektoren beatimmte
mil., technischer
ist; der General ‚Geuie-In
Dienst betrie b d r
. Udungsanstalten, Inspieirt dio
Befestigungen und die mil. Etablisse: omonta
in baulicher
wesens - Inap. endlich” legt die Tnspicin
sorlem ein Insp.-Dienst. Die Insp.-Chargen
sind Orgene der Kommandeure zur Handhebung
des Inneren Dienstes im allg. u!
ondere zur Aufrechterheltung der
Emsornen- und Quertier-Ordnung (Obliegenheite
p.-Chargen, 8. Dienatreglemen
vom 2. Aug. 1873, Theil 1.). Auf dem
marschiren die Insp.-Chargen an der Queue
ibrer bezügl. Truppentheile.
Inspektor, Hülfsorgane | des Reichskriegeministerluma,
a. Inspekti
uspiciren, besichtigen, | Ist das in Augonscheinnehmen
einer Truppe, Etablisse:
Verf:
Irtegetüchtigen Zustande Veberzeugung zu
vorso
Instanzenneg (Dienstweg) nennt man im
ureau-Wesen den Weg, welchen ein
en eine höhere, nicht unmittelbar über dem
Aug. Niemann, Militär-Handlexrikon.
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Verfasser stehondo Behörde gorichtetes
Schriftstück einschlägt, wenn dasselbe
durch alle Zwischenbehörden an s0ino
Adrass gelang!
tradiren, dan In Marsch setzen von
goldaten, Pferden u. s. w. nach underen
rten mittelet Marschrouten und event.
auch Requisltionsscheinen.
Instraktion wird in der Milltärsprache
m Sinne chst
nd über die Ausführung der von ihm ver-Inngten
dienstlichen Verhältnisses während seiner
gehen mit
lichen Ausbildung. Alsein wichtiger Dienstzweig
ist or wie cgonstan:
dor Besichtigungen. Ofäzlelle Bücher für
die L existiron nicht, die gebräuchlichsten
osson, Transfeldt
Vort I.
zweitens gebraucht im Stans von oc
m nstvorsc m über einzelne
militärische Verhältnisse, z. B. I. ü
den Weffengebrauch des Militärs etc. —
und Ausbildung der Miliz verwendot wern.
Eine cs I.-K. bca vorwiegend
sus 1.-Offizieren und L- — Für die
d. mpen ein
sind oder doch nur yorhältnissmänaig wenig
Kriegsverluste erlitten
n sind die den Haushalt des
res Verwaltonden Behörden. In der
deutschen Armee eind di te I. "Sowohl dem
rlums, wie den höheren Trupponbefchlshabern
untergeordnet u. zerfallen In Korpsund
in Divisionse-I. Dio Korpse-l. sind einmal
das Verwaltunge-Organ der komm.
Generale bezüglich der mil.-ökon. Angelegenheiten
der Truppen etc. des Korpszir
d stehen ale solche unter deren
Befehl, andererseits let die
bezügl. der Lokal-Vorwaltungen, fornor die
dem Kriegaminiaterium au Ire) im sellto
mtl.
Lokal-Verwaltungen und diceje: enige
pen ehörden dos ebozirke, welche
eich nicht im Divisone-Verbende bei en.
n 4 Abthellungen, in
flegungs-A., Bekleidunge-A.
sowie die Garnison. u. Laza-30