Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1909.

Die  gemäß  Art.  15  Buchstabe  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852
dem  Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das
Jahr  1909  wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse
durch  das  Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1911.
Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  Oberbayern  beträgt  für  das  Jahr  1911
16  664  186  MK,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  166  641  AA  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1911.
Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  durch  den  Landrat  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und
gefaßten  Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung.

1.  Gerne  genehmigen  Wir  die  beträchtliche  Erhöhung  der  freiwilligen  Leistungen  der
Kreisgemeinde  für  das  Volksschulwesen  sowie  die  erhöhten  Bewilligungen  für  den  Unterricht
und  die  Erziehung  taubstummer  Kinder.

2.  Indem  Wir  dem  bezüglichen  Landratsbeschlusse  Unsere  Genehmigung  erteilen,
erklären  Wir  auf  Grund  des  Art.  189  des  Beamtengesetzes  die  Vorschriften  dieses  Gesetzes
über  die  etatsmäßigen  Beamten  auf  die  nach  dem  Landratsbeschlusse  aufzustellende  ständige
Arbeitslehrerin  der  Kreislehrerinnenbildungsanstalt  in  München  unter  Einreihung  in  die
Gehaltsklasse  17  der  Gehaltsordnung  für  die  etatsmäßigen  Staatsbeamten  sowie  in  die
Rangklasse  X  Abteilung  2  der  Rangordnung  der  Beamten,  dann  unter  Festsetzung  der
Dauer  der  Widerruflichkeit  des  Dienstverhältnisses  auf  zehn  Jahre  für  entsprechend  anwendbar.

3.  Dem  Beschlusse  des  Landrats,  durch  den  der  Erweiterung  der  Gisela-Kreisrealschule
und  der  Maria-Theresia-Kreisrealschule  in  München  zugestimmt  und  für  die  Inangriffnahme
der  beiden  Erweiterungsbauten  die  Summe  von  110000  -—Z  als  erste  Rate  aus  dem
Gesamtkostenbetrage  von  250000  &K  bewilligt  wurde,  erteilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung
  und  beauftragen  Unser  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  hienach  das  Weitere  zu  veranlassen.