292
J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1909.
Die gemäß Art. 15 Buchstabe b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852
dem Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das
Jahr 1909 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse
durch das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1911.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1911
16 664 186 MK, wovon ein Steuerprozent auf 166 641 AA sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1911.
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung.
1. Gerne genehmigen Wir die beträchtliche Erhöhung der freiwilligen Leistungen der
Kreisgemeinde für das Volksschulwesen sowie die erhöhten Bewilligungen für den Unterricht
und die Erziehung taubstummer Kinder.
2. Indem Wir dem bezüglichen Landratsbeschlusse Unsere Genehmigung erteilen,
erklären Wir auf Grund des Art. 189 des Beamtengesetzes die Vorschriften dieses Gesetzes
über die etatsmäßigen Beamten auf die nach dem Landratsbeschlusse aufzustellende ständige
Arbeitslehrerin der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in München unter Einreihung in die
Gehaltsklasse 17 der Gehaltsordnung für die etatsmäßigen Staatsbeamten sowie in die
Rangklasse X Abteilung 2 der Rangordnung der Beamten, dann unter Festsetzung der
Dauer der Widerruflichkeit des Dienstverhältnisses auf zehn Jahre für entsprechend anwendbar.
3. Dem Beschlusse des Landrats, durch den der Erweiterung der Gisela-Kreisrealschule
und der Maria-Theresia-Kreisrealschule in München zugestimmt und für die Inangriffnahme
der beiden Erweiterungsbauten die Summe von 110000 -—Z als erste Rate aus dem
Gesamtkostenbetrage von 250000 &K bewilligt wurde, erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung
und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
hienach das Weitere zu veranlassen.