Nr. 29. 293
4. Dem Beschlusse des Landrats über die Bereitstellung der Mittel für die Gewährung
erhöhter Zuschüsse zur Deckung der Kosten der gewerblichen Fortbildungsschulen des Regierungsbezirks
außer München erteilen Wir für das Jahr 1911 die Genehmigung und verweisen
zugleich auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten vom 4. Februar 1911.
5. Wir erklären die Vorschriften des Beamtengesetzes auf diejenigen Kulturvorarbeiter
für entsprechend anwendbar, die nach Maßgabe der Beschlüsse des Landrats vom 7. und
24. November 1908, 19. November 1909 und 21. November 1910 als etatsmäßige
Kulturvorarbeiter angestellt wurden oder in gleicher Weise später angestellt werden, und bestimmen,
daß das Dienstverhältnis dieser Beamten nach einer etatsmäßigen Dienstzeit von
10 Jahren unwiderruflich wird.
6. Der Landrat hat durch die Bereitstellung der Mittel für einen Saatzuchtinspektor
seine Opferwilligkeit zur Förderung des Acker= und Pflanzenbaues besonders bekundet. Wir
genehmigen diesen Beschluß mit Befriedigung.
7. Den Beschlüssen des Landrats über Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung,
soweit dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 27. Dezember 1910 geschehen ist;
ferner bestimmen Wir, daß von den Verwaltungsbeamten an den Kreisirrenanstalten die
Verwalter den Staatsbeamten der Rangklasse VIII, 2, die Kassiere den Staatsbeamten der
Rangklasse IX, die Rechnungsführer den Staatsbeamten der Rangklasse X, 1, die Sekretäre
den Staatsbeamten der Rangklasse X, 2, die Verwaltungsassistenten den Staatsbeamten der
Rangklasse XII und die Kanzleiassistenten den Staatsbeamten der Rangklasse XIII im Range
gleichgestellt werden. «
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats erteilen
Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
München, den 3. Mai 1911.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Graf v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. Dr. v. Brettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Kahr.
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