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IV. Was endlich die Verbindlichkeit be-
trift, zum Unterhalte der Schulen und ihrer
behrer beizutragen so haben
a-) die zu einer Parochialschule vereinig-
ten Orte die Kosten derselben gemein-
schaftlich zu tragen, und sind dagegen
von Beiträgen zu andern Schulen be-
freit;
b.) in Ansehung der Konfessions Verhaͤlt-
nisse ist schon durch die General Ver-
ordnung über die Umlagen für Ge-
meinde Bedürfnisse Art. 3. (Reggsbl.
1812. S. 330.) die Befreiung von
Beiträgen zu einer Schule einer andern
Konfession ausgesprochen;
) die Ansprüche, welche bei den nach
obigen Vorschriften vorzunehmenden
Schulsprengel Beränderungen und Ein-
richtungen neuer Schulen sowohl in An-
sehung anderer theils prdkdrer, theils
sundazionsmäßiger Geld: oder Natural=
Reichnisse erhoben werden möchten, sind
nach den Normen zu entscheiden, die
in der allgemeinen Vererdnung vom
10. Mädecz 1813.) Reggebl. 1812. S.
537.) die Stolgebühren Entrichtung an
Pfarrer einer fremden Konfession be-
treffend, ausgestellt sind, und auf jene
Verhälenisse eine gleichmäßige Anwen-
dung finden.
Nach diesen Bestimmungen sind sowohl
bei künftig vorkommenden Schulsprengel-
Purifikaztonen, wo solche nöthig gefunden
werden, die begurachtenden Anträge zu fas-
OH
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sen, als auch die wegen aͤhnlicher bereits
geschehener Veränderungen obwaltende An-
stände zu heben.
München den a. Jänner 1815.
Aus
Seiner Mejestät des Königs Spezlal Vollmache.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerh#chsten Befehl
der General-Sekreti
F. von Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Einberufung der protestantischen Pfarramts-
Kandidaten zu den Terminen der Anstellungs-
Prüfung im Jahre 1615. betreffend.)
Zur Anstellungs Prüfung der protestanti-
schen Pfarramts Kandidaten vor dem königli-
chen General Konsistorium in München sind
in dem Laufe des heurigen Jahres folgende
Termine bestimmt worden:
I. vom 23. 29. April,
II. 28. Mai — 3. Juni,
III. : 25. Juni — 1. Juli,
IV. 33. 20. Juli,
Es wird dieses dadurch mie der Weisung.
bekannt gemachr, daß außer denen zu den obis
gen Terminen ausdrücklich einberufenen Kan-
didaten, dann denen, welche schon im vorigen
Jahre einberufen, aber zu erscheinen verhin-
dert waren, auch alle diejenigen Individuen
dieser Klasse, welche entweder von Privat"
Patronen zu mittelbaren Pfarreien präsen-
tirt zu werden Hoffnung haben, oder schon
in provisorischer Anstellung, und in Schul-
dmtern sich besinden, und um Verleihung