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auch die erhöhren Essito Zölle in Unserer Ver-
ordnung vom 17. Oktober bestimmt haben.
6.
Da hienach durch derlei Defraudationen
nicht so fast Unsere Staatsgefälle, als der
für Unsere Unterthanen bestimmte Unterstu-
zungs Beitrag gefährder wird, so verordnen
Wir, daß bis auf weitere Verfügung die
Untersuchung und Entscheidung aller Defrau--
dationen mit den in gegenwärtiger Verord-
nung (2.) aufgeführten Gegenständen nicht
mehr von den Mant Oberämtern, sondern von
den einschlägigen Polizei Behörden in erster,
sonach von den General Kreis Kommissartaten
in zweiter, und in lezter Instanz von Un-
serm geheimen Rathe vorgenommen werden
soll.
Wir erwarten von Unserer General Zoll-
und Maut Direktion, so wie von sämtlichen
General Kreis Kommissariaten, daß ste zu.Hand-
habung dieser Verordnung mit allen ihren zu
Gebot stehenden Mitteln mitwirken, und die
MautBehäörden, so wie die vandgerichte und
Polizei Stellen zur genauesten Befolgung und
sorrwährenden Wachsamkeit um so mehr an-
halten werden, als Wir jede Pflichtvernach=
läßigung oder wohl gar absichtliche Uebertret
tung mit aller Strenge bestrafen würden.
München den 17. November 18156.
Max Josepb.
Graf von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl.
der Generale ekreiär
v. Geiger.
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Bekanntmachungen.
Sizung des geheimen Raths.
Folgende Rekurse wurden in der könig-
lichen geheimen Raths Sizung vom 7. No-
vember 1816 entschieden:
1) Die Sereitsache des Elsenhändlers Kir-
zinger zu Passau im Unter Donau-
kreise mit dem Kupferschmide Wagen-
storfer daselbst, wegen Gewerbs Bet
einträchtigung.
2) Der Rekurs der Kupferschmidsbade zu
Burghausen im Schachkreise ge-
gen Johann Nepomuk Kirzinger,
Geschmeidehändler in Passau, derma-
len das General Kommissariat des Un-
ter Donaukreise, wegen Gewerbs Strei-
tigkeit.
Der Rekurs des Handelsmanns Bo-
nin von München, wegen verbotener
Errichtung von Verkaufe Buden unter
den Arkaden.
4) Der Rekurs des Kupferschmids Fel-
lerer zu Sulzbach, Landgerichts gleie
chen Namens im Regenkreise, gegen
den Eisenhändler Ruf daselbst, wegen
Gewerbstreits.
Die Streitsache der pvon Alcensteir
nischen Gutsherrschaft zu Obermegers-
heim, Landgerichts Wassertrüdingen im
Rezatkreise, mit ihren Hintersassen.
6) Der Rekurs der Bäcker zu Hohen-
warth, Landgerichto Schrobenhausen im
Isarkreise gegen die Krämer alldort,
wegen Gewerbstreits.
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