62 23. D. E. Janroxskı, Vorschlag der zu gründenden Societät (März 1700).
kammer, allwo ein Überflufs ist, hergegeben werden. Ein schöner Tubus von zo Fufs
praeter propter, so von Campani in Roın gemacht, findet sich unter den Churfürstl.
Sachen beym Zeugwarter. Herr Kirch hat selbst gute Tubos bis 30 Schuch, so er
fourniren kan. Iteın ist noch ein anderer von ız Schuen und noch kleinere auf der
Kunstkammer, woselbst auch noch ein und anderes, obgleich nicht grosses, doch
nützliches mathematisches Instrument zu finden, so beyım Observatorio und der
Academie mit Nutzen zu gebrauchen seyn möchte. Globi könten von der Bibliothec
hergegeben, woselbst auch die Gerickische Instrumnenta ad deinonstrationeın vacui
vorhanden und der Acadeniie abgegeben werden müsten. Aus der Uhr- und Kunstkammer
würde man auch ein oder andere Sp[h]aeram armillareım nehinen können.
Was die Bücher betrifft, so hätte die Academie nicht nöthig, von alten
Büchern was zu kauflen, den solche könte sie aus der Bibliothee erborgen und
init den Bibliothecariis ein richtig Verzeichnüfs darüber halten; die neuen matlıematischen
Bücher und Observationes würden gekaufft werden müssen, und dals
Meiste würde durch Correspondenz mit andern auszurichten seyn. Solche Correspondenz
würde nicht nur, wie oben gedacht, mit den frantzösischen und englischen
Accademien, item Eruditis et Curiosis in allen Ländern von allerley Materien,
sondern auch secundü conclusum Ratisbonense ınit denen correspondirenden Mathematicis
in dem Calender-negotio geführet werden müssen, und könten Sr.
Churtl. Durchl. in dem Postgeld ihnen eine Douceur wiederfahren lassen.
Das Holtz würde man von Sr. Churfl. Durchl. erbitten. Licht und andere
Kleinigkeit würden sich schon selbst finden.
Was nun zu dieser Einrichtung ausser dem Bau des Observatorii und anderer
wenigen Beyhülffen nöhtig seyn möchte, dazu wird folgender Fonds vorgeschlagen
und, solang man die Sache nicht allzu weit extendirt, suffisant seyn.
Es ist bekant, dafs durch einmühtigem Reichsschlus das Calenderwesen endlich
auf einen verbesserten Fuls gerichtet worden. Weil nun solchem nach der astronomische
Calculus die Norma des Calenderwercks und Festorum mobiliumn seyn
soll, denselbigen aber so gar wenige levder verstehen, so ist e dignitate sowohl,
als necessitate, dafs diese astronomische Calenderrechnung in denen Churfürstl.
Brandenburgischen Landen einem in Astronomia et Calculo geübten Mann allein
und privative auffigetragen werde, der Gestalt, dafs neben ihm kein anderer sich
damit zu ıneliren gelüsten lassen dürflte. Denn was bishero gemacht worden, ist
exceptis paucissimis ein blosses Ausschreiben aus denen Ephemeridibus coelestibus
und ein- abgeschmacktes, salbaderisches Indiciren und Prognosticiren gewesen, deme
man bisweilen wohl einige Historica, mehrentheils aber solche fingirte Lügen und
schandbahre Possen beygefüget, dals es ein Oprobrium und Schande vor der Welt
und nicht ohne Ärgernüfs ist, dergleichen liederliche Calender zu sehen. Damit
nun dieser Bettel und Betrug aboliret und denen ungelehrten und unverschämten
Stimpleren, welche sich mit Ausschreiben behelffen, ihr Unfug auf einmahl gelegt
werde, dabey auch aus dem Calenderwesen zu der in Vorschlag gebrachten Academia
Scientiarum einiger Nutzen geschafft würde, so müste per edietum in allen
Churfürstl. Provincien, inclusive des Hertzogthums Preussen, ausgeschrieben werden,
das kein Buchführer, Buchdrucker oder Buchbinder, noch sonst jemand einigen
Calender, er sey auch, von wem er wolle, zum Drucken annehmen, erhandeln,
verlegen oder auch anderwerts gedruckte verkauffen solle, als allein die so vom
Churfürstl. Observatore verfertiget und mit einem gewissen, alle Jahr zu verändern
gut gefundenem Kupfer gedruckt und ihnen zugesand werden. Die aber diesem
zuwiederhandeln, solten der gedruckten oder eingeführten Exemplaren, welche sie
eydlich anzugeben angehalten werden müsten, nicht nur verlustig, sondern auch in
eine Straffe von roo Thlr. verfallen seyn, davon 4 dem Delatori, 4 dem Fiscal,
4 vor die Armen, 4 der Academie verfallen seyn soll.