Full text : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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genöthigt  gesehen,  um  nur  einmal  in  den  Besitz  des  Kulmischen  Landes
  zu  kommen,  entsprach  in  Wahrheit  den  Bestrebungen  des  Ordens,
  wie  sie  uns  in  der  kaiserlichen  Urkunde,  als  in  seinem  geheimen
Programm  enthüllt  vorliegen,  ganz  und  gar  nicht.  Nicht  einmal
das  Kulmerland  sollten  sie  unabhängig  besitzen,  und  Preußen  gar
noch  dem  Bischofe  erobern  helfen!  Damit  waren  sie  nimmer
zufrieden,  das  mußte  anders  werden:  Der  Lehensvertrag  mußte  vernichtet,
  die  Hoheit  des  Bischofs  gestürzt  werden.  Dann  gehörte
auch  Preußen  Dem,  derss  erobert,  dem  Orden.  Der  Herzog
  erfuhr  die  Stimmung  der  Ritter.")  Was  war  sie  anders,  als
auch  die  seinige!  Auch  er  hatte  an  dem  Bischof  Rache  zu  üben,  auch
seinen  Planen  stand  er,  und  wie  lange  schon!  —  im  Wege.  Zwar
war  auch  sein  Ziel  der  Besitz  Preußens;  aber  zuerst  galt  es  doch,
den  Bischof  aus  seiner  Machtstellung  zu  drängen.  Es  war  also  natürlich,
  daß  sich  der  Orden  und  der  Herzog  zur  Erreichung  des  vorläufig
  gemeinsamen  Zieles  vereinigten.

Noch  war  der  Leßlauer  Vertrag  keine  zwei  Monate  geschlossen.“)
so  kam  zwischen  dem  Orden  und  Konrad  ein  geheimes  Bündniß"“)

140)  Wir  sahen,  daß  er  sich  ihnen  schon  gegen  Ende  des  vorigen  Jahres  genähert
  und  günstig  bezeigt.  Vgl.  die  Regesten.  Auch  in  diesem  Jahre  schenkte  er
ihnen  Nessau  (ogl.  die  Regest.)  und  wohl  auch  Vogelsang.  Letzteres  wissen
wir  nur  aus  Dusburg  II,  8.,  dürfen  aber  der  Tradition  des  Ordens  wohl  die
Sicherheit  zutrauen,  daß  sie  den  Namen  der  ersten  Ordensburg  an  der  Weichsel  richtig
  nennt.

141)  Die  zwei  Urkunden,  welche  wir  jeßt  zu  erläutern  beginnen,  Acte  Bor.
I,  402.  und  Dreger  n.  78.,  gehören  der  Sache,  wie  der  Zeit  nach  zusammen,  und
zwar  geht  Acta  B.  I,  102  voraus,  weil  Dreger  n.  78.  sich  auf  sie  aus.
drücklich  bezieht.  Diese  hat  als  Datum  den  18.  März  1230,  also  kann  jene
nicht  später  fallen,  sondern  früher.

142)  So  wie  alle  vertrags=  und  rechtswidrigen  Schritte  Konrads  und  die  durch
Christians  Protest  bewirkte  Kassation  der  Schenkung  Kulms  an  die  Ritter  im  Jahre
1228  von  Voigt  unbemerkt  geblieben  find,  so  ist  ihm  auch  die  eigentliche  Bedeutung
  des  hier  in  Rede  stehenden  Aktenstückes  entgangen.  Es  ist,  scheint  ihm,  eben
eine  etwas  genauer,  als  1228,  gefaßte  Schenkung  des  Kulmerlandes,  welche  sich  die