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genöthigt gesehen, um nur einmal in den Besitz des Kulmischen Landes
zu kommen, entsprach in Wahrheit den Bestrebungen des Ordens,
wie sie uns in der kaiserlichen Urkunde, als in seinem geheimen
Programm enthüllt vorliegen, ganz und gar nicht. Nicht einmal
das Kulmerland sollten sie unabhängig besitzen, und Preußen gar
noch dem Bischofe erobern helfen! Damit waren sie nimmer
zufrieden, das mußte anders werden: Der Lehensvertrag mußte vernichtet,
die Hoheit des Bischofs gestürzt werden. Dann gehörte
auch Preußen Dem, derss erobert, dem Orden. Der Herzog
erfuhr die Stimmung der Ritter.") Was war sie anders, als
auch die seinige! Auch er hatte an dem Bischof Rache zu üben, auch
seinen Planen stand er, und wie lange schon! — im Wege. Zwar
war auch sein Ziel der Besitz Preußens; aber zuerst galt es doch,
den Bischof aus seiner Machtstellung zu drängen. Es war also natürlich,
daß sich der Orden und der Herzog zur Erreichung des vorläufig
gemeinsamen Zieles vereinigten.
Noch war der Leßlauer Vertrag keine zwei Monate geschlossen.“)
so kam zwischen dem Orden und Konrad ein geheimes Bündniß"“)
140) Wir sahen, daß er sich ihnen schon gegen Ende des vorigen Jahres genähert
und günstig bezeigt. Vgl. die Regesten. Auch in diesem Jahre schenkte er
ihnen Nessau (ogl. die Regest.) und wohl auch Vogelsang. Letzteres wissen
wir nur aus Dusburg II, 8., dürfen aber der Tradition des Ordens wohl die
Sicherheit zutrauen, daß sie den Namen der ersten Ordensburg an der Weichsel richtig
nennt.
141) Die zwei Urkunden, welche wir jeßt zu erläutern beginnen, Acte Bor.
I, 402. und Dreger n. 78., gehören der Sache, wie der Zeit nach zusammen, und
zwar geht Acta B. I, 102 voraus, weil Dreger n. 78. sich auf sie aus.
drücklich bezieht. Diese hat als Datum den 18. März 1230, also kann jene
nicht später fallen, sondern früher.
142) So wie alle vertrags= und rechtswidrigen Schritte Konrads und die durch
Christians Protest bewirkte Kassation der Schenkung Kulms an die Ritter im Jahre
1228 von Voigt unbemerkt geblieben find, so ist ihm auch die eigentliche Bedeutung
des hier in Rede stehenden Aktenstückes entgangen. Es ist, scheint ihm, eben
eine etwas genauer, als 1228, gefaßte Schenkung des Kulmerlandes, welche sich die