8 Von der Wissenschaftlichkeit der Rechtspflege.
Juristen nicht vorhanden. — Mit dem von der
Wissenschaft geschärften und beseelten Auge erkennt
er in vorgetragnen Thatgeschichten leicht und schnell
die das Wesen der Sache enthaltenden Momente,
und den Punkt, worauf es bei der Beurtheilun
ankömmt; mitten durch alle Verwicklungen greig
er diesen heraus, hat sich nun über die rechtliche
Natur des Verhältnisses nicht lange zu besinnen,
und bald bei jedem Streitpunkte den einen
Grund 7) gefunden, welcher die richtige Entscheidung
motivirt. Bedenken und Zweifel, so über
das Wesentliche in den Thatsachen wie über die
rechtliche Beurtheilung, weichen vor seiner sichern
Führung des Steuers, zertheilten Wogen gleich, zur
Seite, er gelangt gemeinhin auf kurzem Wege zum
Ziel, er arbeitet so kurz als gründlich. Zur Rechtfertigung
seines Ausspruchs führt er kein Motiv
an, dem nicht (wenigstens mittelbar) ein klar gedachter
Rechtssatz zu Grunde liegt; er bezieht sich
auf keinen Rechtssatz, ohne dessen Sinn und Gränzen
bestimmt vor Augen zu haben, er bedient sich
keines juristischen Ausdrucks, der nicht auf das,
was bezeichnet werden soll, nach der ganzen Schärfe
des Begriffs vollkommen paßk. — Kollegialbera-=thungen
wissenschaftlich gebildeter Geschäftsmänner
arten niemals in haltungslose Streitigkeiten und
verwirrtes Durcheinander aus. Wo die Prinzipien
vorangestellt werden, da wird entweder bald
die Verständigung erfolgen, oder die Erkenntniß,
daß Verständigung nicht zu hoffen, gewonnen werden.
— Uebrigens findet sich bei Männern von
wissenschaftlichem Gehalte mehr Empfänglichkeit für
7) & edrich Rückert die Weisheit des Bramahnen Bd. V,
118.
„Wenn etwas scheinet mehr als einen Grund zu haben,
So denke nur, du hast noch recht nicht nachgegraben.
Wenn du recht auf den Grund nachgrubest, wird dir kund:
Nicht viele Gründe sind's, es ist ein einz'ger Grund.“