Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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rlats  als  Kreis-Adminisiration  der  Stiftungen,
  vom  s.  NRovember  des  jüngstverflossenen
Jahrs,  mit  Wohlgefallen  entnommen,  daß
mehrere  Pfarrgemeinden,  einzelne  Mitglieder
derselben,  und  ihre  Seelsorger  zur  baulichen
Unterhaltung  ihrer  Pfarr=  und  Filial-Gotteshäuser
  in  der  Art  wohlthätig  mitzuwirken
  beflissen  sind,  daß  solche,  ausser  der  Konkurrenz
  durch  Leistung  von  Hand=  und  Spanndiensten
  bei  größern  Bauten,  auf  eigene
Kosten,  Kirchendachungen  und  Thurnkuppeln
  herstellen,  Kirchhöfemauern  repariren,
  Gotteshäuser  ausweissen  und  verpuzen,
  und  zu  diesen  und  andern  kleinen
Baubesserungen,  verschiedene  Materialien
freiwillig  schenken.

Allerhöchstdieselbe  befehlen  deßhalb,  daß
diesen  Korporationen  und  Individuen  des
Isar-Kreises,  welche  sich  der  Bewirkung  ähnlicher,
  ihren  religissen  Gesinnungen  huldihender,
  und  dem  Kirchenvermögen  zuträglicher
  Handlungen,  von  selbst  bewußt  sind,
die  allerhöchste  Zufriedenheit  im  Allgemeinen
juerkannt,  und  durch  das  Regierungsblatt
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werde.

München  den  16.  Februar  1812.
Graf  von  Montgelas.

Durch  den  Minister
der  Gencral-Sekretir
F.  Kobell.

 

(Die  Annahme  der  Sola-Wechsel  der  Staats-Schuldentilgungs-Kommission
  bei  den  koniglichen
  Aufschlagsämtern  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Masestet  des  Königs.
Zur  größern  Bequemlichkeit  der  Besizer

von  Sola-Wechseln  der  unterzeichneten  Kom-382



mission,  find  sämtliche  königliche  Aufschlagcmter
  angewiesen,  dieselben  zu  ihrer
Verfallzeit  an  den  Malzaufschlags-Gefällen
an  Zahlungsstatt  anzunehmen,  und  durch  deren
  Einsendung  mittels  der  königlichen  Ober-Aufschlagmter
  an  die  königliche  Staats-Schuldentilgungs=
  Haupt-Kasse  zu  verrechnen.


Gedachte  königliche  Aufschlagämter  werden
  bei  der  Annahme  solcher  Sola-Wechsel
an  Zahlungsstatt  dafür  Sorge  tragen,  daß
sie  von  dem  rechtmäßigen  Eigenthümer  derselben
  auf  der  Rückseite  unter  dem  etwaigen
Endossement  unter  Beisezung  des  Orts  und
des  Datums  an  sie  akquittirt  werden.

Ausserdem  werden  auch  solche  Sola-Wechsel
  und  Obligationen  der  unterzeichneten
  Kommission  bei  Ablösungen  von  Aktiv-Kapitalien,
  so  wie  bei  den  Zahlungen  verkauster
  Domänen  nach  vorheriger  Abrechnung
  der  treffenden  Zinsen-Raten  zu  fünf
Hrozent  im  Jahre  ihrer  Verfallzeit  an  Zahlungsstatt
  angenommen.

München  den  20.  Februar  1812.
Königliche  Staats-Schuldentilgungs=
  Kommission.

J.  Uhschneider.
Buchner.

 

(Die  Erledigung  des  Vikariats  Nlederau  betrefsend.)


Im  Namen  Seiner  Mafestät  des  Känigs.

Das  am  6.  Jänner  l.  J.  erfolgte  Hinscheiden

  des  Priesters  Zwoelfer,  hat  die  Er-(27
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