381
rlats als Kreis-Adminisiration der Stiftungen,
vom s. NRovember des jüngstverflossenen
Jahrs, mit Wohlgefallen entnommen, daß
mehrere Pfarrgemeinden, einzelne Mitglieder
derselben, und ihre Seelsorger zur baulichen
Unterhaltung ihrer Pfarr= und Filial-Gotteshäuser
in der Art wohlthätig mitzuwirken
beflissen sind, daß solche, ausser der Konkurrenz
durch Leistung von Hand= und Spanndiensten
bei größern Bauten, auf eigene
Kosten, Kirchendachungen und Thurnkuppeln
herstellen, Kirchhöfemauern repariren,
Gotteshäuser ausweissen und verpuzen,
und zu diesen und andern kleinen
Baubesserungen, verschiedene Materialien
freiwillig schenken.
Allerhöchstdieselbe befehlen deßhalb, daß
diesen Korporationen und Individuen des
Isar-Kreises, welche sich der Bewirkung ähnlicher,
ihren religissen Gesinnungen huldihender,
und dem Kirchenvermögen zuträglicher
Handlungen, von selbst bewußt sind,
die allerhöchste Zufriedenheit im Allgemeinen
juerkannt, und durch das Regierungsblatt
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde.
München den 16. Februar 1812.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der Gencral-Sekretir
F. Kobell.
(Die Annahme der Sola-Wechsel der Staats-Schuldentilgungs-Kommission
bei den koniglichen
Aufschlagsämtern betreffend.)
Im Namen Seiner Masestet des Königs.
Zur größern Bequemlichkeit der Besizer
von Sola-Wechseln der unterzeichneten Kom-382
mission, find sämtliche königliche Aufschlagcmter
angewiesen, dieselben zu ihrer
Verfallzeit an den Malzaufschlags-Gefällen
an Zahlungsstatt anzunehmen, und durch deren
Einsendung mittels der königlichen Ober-Aufschlagmter
an die königliche Staats-Schuldentilgungs=
Haupt-Kasse zu verrechnen.
Gedachte königliche Aufschlagämter werden
bei der Annahme solcher Sola-Wechsel
an Zahlungsstatt dafür Sorge tragen, daß
sie von dem rechtmäßigen Eigenthümer derselben
auf der Rückseite unter dem etwaigen
Endossement unter Beisezung des Orts und
des Datums an sie akquittirt werden.
Ausserdem werden auch solche Sola-Wechsel
und Obligationen der unterzeichneten
Kommission bei Ablösungen von Aktiv-Kapitalien,
so wie bei den Zahlungen verkauster
Domänen nach vorheriger Abrechnung
der treffenden Zinsen-Raten zu fünf
Hrozent im Jahre ihrer Verfallzeit an Zahlungsstatt
angenommen.
München den 20. Februar 1812.
Königliche Staats-Schuldentilgungs=
Kommission.
J. Uhschneider.
Buchner.
(Die Erledigung des Vikariats Nlederau betrefsend.)
Im Namen Seiner Mafestät des Känigs.
Das am 6. Jänner l. J. erfolgte Hinscheiden
des Priesters Zwoelfer, hat die Er-(27
*)