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& 3,Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung in Verbindung
mit denjenigen in §§ 1 bis 8 der Verordnung vom 9. August 1900 werden an den
Leitern der Anstalten beziehentlich an den Leitern selbständiger Abteilungen von Krankenhäusern
oder deren verantwortlichen Vertretern mit Geldstrafe bis zu 150 4 oder mit
Haft bestraft.
Dresden, den 2. Januar 1905.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Kreher.
Nr. 6. Verordnung,
die Verleihung des Enteignungsrechtes für den Bau einer neuen öffentlichen
Straße zwischen Niederschmiedeberg und Hirschleithe betreffend;
vom 11. Januar 1905.
Mu Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund von §§ 1 und 2 des Enteignungsgesetzes
vom 24. Juni 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 153) für den Bau einer neuen öffentlichen
Straße zwischen Niederschmiedeberg und Hirschleithe in Gemäßheit der von dem Finanzministerium
und der Amtshauptmannschaft Marienberg genehmigten Pläne an die Gemeinden
Boden und Mauersberg und zwar an eine jede derselben für ihren von der Anlage
betroffenen Flurbezirk das Enteignungsrecht verliehen.
Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Frist
Gebrauch zu machen.
Dresden, den 1 1. Jannar 1905.
Gesamtministerium.
v. Metzsch.
Knüpfer.