— 20 —
schwollener Oberarm zur Beobachtung. Zn allen acht Fällen stellte sich heraus, daß
die Betreffenden in der Kindheit entweder gar nicht oder privatim und mit ungenügendem
Erfolg geimpft worden waren, infolge dessen die Schulimpfung bei ihnen besser
anschlug.
Eine Anschwellung und Entzgündung der den Impfstellen benachbarten
Lymphdrüsen kam im Anschlusse an die eben erwähnten Entgündungen der Haut vor,
jedoch im Gangen nur vereinzelt. Nach den preußischen Berichten gingen nur in einigen
wenigen Fällen die Drüsen in Eiterung über, etwaige bleibende Nachtheile werden
nirgends erwähnt. Nach den sächsischen Impfberichten ist Schwellung der Lomphdrüsen
in 16 Medizinalbezirken „einige Male“ oder „mehrfach“" vorgekommen und wird ein
Fall von Ausgang in Eiterung erwähnt. In Württemberg sollen mit dem häufigen
Auftreten gesteigerter Reaktionserscheinungen auch die Schwellungen der Lymphdrüsen
eine entsprechende Zunahme gezeigt haben, in Baden dagegen sind „diese unangenehmen
Nebenwirkungen des Impfvorgangs“ seit der ausschließlichen Verwendung der animalen
Lymphe entschieden seltener geworden. In Hessen kommen Drüsenanschwellungen in
den Achselhöhlen bei Erst= und noch mehr bei Wiederimpflingen nach Inhalt des Berichts
alljährlich vor, im Berichtsjahre nicht in großer Zahl. Daß Vereiterung eingetreten
sei, wird in keinem Berichte aus Hessen erwähnt. In Mecklenburg-Schwerin
sind angeblich 2 Mal bei der Erstimpfung und 24 Mal bei der Wiederimpfung Anschwellungen
und Entgündung der benachbarten Lymphdrüsen von nur geringer Bedeutung
beobachtet, theilweise aus „außerhalb der Impfung liegender Ursache“. In
den Berichten aus den übrigen Staaten ist die nach Hautverletzungen aller Art nicht
seltene Lymphdrüsenschwellung entweder garnicht oder als seltenes Vorkommniß
erwähnt.
Verschwärung der Impfpusteln oder brandige Beschaffenheit derselben ist hier
und da beobachtet worden, niemals mit ernsteren Folgen für das Allgemeinbefinden,
ausgenommen da, wo mit der Verschwärung gleichzeitig Rothlauf einherging. Reinigung
der Wunden und Bleiwasserumschläge führten, wie aus Hessen mitgetheilt wird,
in den Fällen von Verschwärung (in Folge von zerdrücken oder Zerkratzen der Pusteln)
stets in 24 Stunden Heilung herbei.
Entzündung und Eiterung des Unterhautzellgewebes als Folgeerscheinung
der Impfung ist vereinzelt in einigen Impfbezirken vorgekommen und soweit bekannt
stets günstig abgelaufen. In Berlin wurde dieselbe z. B. bei einem Wiederimpflinge
beobachtet, welcher von einem Manne auf die Impfstelle geschlagen war, ebenso kam
in Hessen ein ähnlicher Fall (von „Psendoerysipelas“) zur Beobachtung, welcher durch
Mißhandlung der Pusteln erzeugt war. Im Königr. Sachsen sind etwa 20 derartige
Fälle aus 7 Bezirken gemeldet, doch wird der Verlauf nur ein Mal bei einem 12-jährigen
Knaben als langwierig bezeichnet; in Baden sind diese Entzündungen des Unterhautgellgewebes
„ungeachtet der bei der thierischen Lomphe unzweifelhaft viel intensiveren
Reaktion der Impfwunden“ doch viel seltener wie früher beobachtet.
Nothlauf ist im Anschlusse an die Impfung wiederum mehrere Male beobachtet
worden, was nicht befremden darf, da unter ungünstigen äußeren Umständen jede kleine
Verletzung, — sowohl ein versehentlich erfolgter Riß oder Nadelstich, wie auch der
Impfschnitt, — die Eingangspforte für den mikrofkopischen Erreger des Nothlaufs
bilden kann.
In Preußen sind aus der Hälfte der Regierungsbezirke keine Fälle, aus der anderen
Hälfte etwa 30 meist gutartig und schnell verlaufende Fälle von Früherysipel gemeldet,
darunter mehrere zweifelhafte, in denen es sich wahrscheinlich nur um ein stärkeres Erythem