Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Sowohl  zu  1  als  2  ist  von  der  Forstbehörde  dem  Wald-Eigenthümer  mit  der
Erlaubnig  zur  Ausrodung  zugleich  der  Betrag  der  zu  zahlenden  Gebühren  zu  eröffnen,
  und  dem  Berechtigten  bierüber  Nachricht  zu  geben.

Stuttgart  den  4.  Mai  1361.
Herdegen.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  in  der  ersten  Besoldungs-Classe  stehende  Oberamtsrichtersstelle
  in  Göppingen  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerchtebofe
  in  Ulm  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Dekans  und  Stadipfarrers  in
Schorndorf,  deren  verwandeltes  Einkommen  zu  1104fl.  berechnet  ist,  haben  sich
innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmaͤßig  zu  melden.

5)  Die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Winrerbach,  Dekanats  Schorndorf,  zählt
3651  Kirchengenossen.  Hievon  wohnen  202  im  Mutterorte,  die  übrigen  in  den
fünf  1.—1  Stunde  entfernten  Filialien  Engelberg,  Hebsak,  Rohrbronn,  Manolzweiler
  und  Schlichten.  Der  Pfarrer  hat  im  Mutterorte  (außer  den  Taufen,  Vorbereitungspredigten
  und  Vesperlektionen,  welche  dem  Helser  allein  obliegen,  und  den
Wochenkatechisationen  und  Berstunden,  in  deren  Haltung  beide  Geistliche  abwechseln)
sämtliche  Gotzesdienste  zu  verschen,  und  die  fünf  Filialien,  deren  zwei,  Hebsak  und
Schlichten,  eigene  Kirchen  mit  mehreren  Gottesdiensten  und  drei  eigene  Schulen
haben,  allein  zu  besorgen.  Das  Einkommen  der  Stelle  berechnet  sich  zu  625  fl.  in
Preisen  des  Sportelgesetzes.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  vier
Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Korb,  Dekanats  Weiblingen,  welche
1819  Kirchengenossen  zählt,  und  mit  einem  verwandelten  Einkommen  von  600  fl.
verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
vorschriftmätig  zu  melden.